Rentenrechner
In Ihrer gesetzlichen Renteninformation steht die Höhe der Altersrente, die Sie erhalten, wenn Sie bis zum Beginn der Regelaltersrente arbeiten.
Aber wie hoch fällt die Rente aus, wenn man etwas früher in Rente gehen möchte? Unser Rentenrechner zeigt Ihnen mit welchen Einbußen und Abschlägen Sie bei der Frührente rechnen müssen.
Werte aus Ihrer Renteninformation
Tragen Sie in den Rentenrechner einfach Ihr Geburtsdatum ein und wählen die gewünschte Rente aus.
Zusätzlich geben Sie das Alter ein, ab welchem Sie die Rente bzw. Frührente in Anspruch nehmen möchten.
Wenn Sie die Rente mit 63 berechnen möchten, die man nach 35 Jahren Wartezeit beantragen kann, wählen Sie die Altersrente für langjährig Versicherte.
Falls Sie noch nicht wissen, welche Rente für Sie in Frage kommt bzw. ab welchem Alter diese bezogen werden kann, können Sie dafür unseren Rentenbeginn-Rechner verwenden.
Dieser Rechner ermittelt passend zum Geburtsdatum alle möglichen Varianten der Altersrente.
Welche Werte aus der Renteninformation werden zum Berechnen der Frührente benötigt?
Unser Frührente-Rechner braucht als Eingabe ein paar Werte aus Ihrer Renteninformation, die einmal jährlich von der Deutschen Rentenversicherung verschickt wird.
In der Renteninformation finden Sie zwei relevante Beträge, die unser Rechner zur Ermittlung der voraussichtlichen Höhe Ihrer (vorzeitigen) Altersrente benötigt.
Der erste Wert ist die Höhe der bislang erreichten Rentenanwartschaft. Also die monatliche Rente, die Sie ab dem Beginntermin Ihrer Regelaltersrente erhalten, falls Sie keine weiteren Beiträge mehr einzahlen.
Der zweite Wert ist die monatliche Höhe der Regelaltersrente, die sich ergibt, falls Sie weiterhin Beiträge zahlen, die so hoch sind wie die Beiträge im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre.
Zusätzlich spielt das Datum, bis zu dem Beitragszahlungen in den oben genannten Werten bereits berücksichtigt sind, eine Rolle.
Früher in Rente - Welche Abzüge gibt es?
Wenn Sie früher in Rente gehen, dann erreichen Sie nicht die in Ihrer Renteninformation genannte Rente inkl. zukünftiger Beiträge.
Dies liegt einfach daran, dass Sie bei der Frührente nicht bis zum Beginn der Regelaltersrente Beiträge einzahlen.
Darüber hinaus gibt es bei der Altersrente für langjährig Versicherte und der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zusätzlich prozentuale Abschläge auf Rente, die für die vorzeitige Inanspruchnahme in Kauf genommen werden müssen.
Rentenrechner - Schritt 1: Verlust durch fehlende Einzahlungen berechnen
Unser Frührente-Rechner ermittelt zunächst, wie hoch die Rentenanwartschaft (ohne Berücksichtigung möglicher Abschläge) sein wird, die Sie bis zu Ihrem gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn erreichen.
Angenommen Sie möchten früher in Rente gehen. Ihr reguläres Rentenbeginnalter laut Renteneintrittsalter-Tabelle liegt bei 67 Jahren. Sie entscheiden sich jedoch bereits mit 63 in Rente zu gehen. Dann erfolgen in den letzten 4 Jahren keine Einzahlungen mehr in die gesetzliche Rentenversicherung.
Im ersten Schritt ermittelt der Rentenrechner die Rentenminderung, die genau durch diese fehlenden Beiträge zustande kommt. Ein früherer Rentenbeginn geht immer mit fehlenden Einzahlungen einher, wodurch diese bei allen Rentenarten, auch der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eine relevante Rolle spielen.
Grundlage für die Berechnung des zu erwartenden Verlusts sind die im Rentenrechner eingegebene "bislang erreichte Altersrente" sowie die "Altersrente inkl. zukünftiger Beiträge". Durch Interpolation dieser beiden Werte auf den gewünschten vorzeitigen Renteneintritt ergibt sich die zu erwartende niedrigere Rente.
Im Ergebnis des Rechners sehen Sie unter Verlust durch fehlende Einzahlungen, wie stark sich die Rente reduziert.
Rentenrechner - Schritt 2: Abschläge bei der Rente berechnen
Wenn Sie mit diesem Rentenrechner so eine Frührente berechnen, wird im zweiten Schritt geprüft, ob Abschläge auf die Altersrente fällig werden. Und falls dies zutrifft, für wie viele Monate diese Abschläge in Kauf genommen werden müssen.
Abschläge kommen nur bei der Altersrente für langjährig Versicherte und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor. Denn nur diese beiden Renten können (gegen Abschläge) vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Der Abschlag beträgt 0,3 % für jeden Monat, den die Rente früher als regulär vorgesehen ausgezahlt wird. Das ergibt einen Abschlag von 3,6 % pro Jahr bzw. maximal 14,4 % für 4 Jahre.
Wovon wird der Abschlag bei der Rente berechnet? Der Abschlag bezieht sich immer auf die bis zum gewählten früheren Rentenbeginn erreichte Rentenanwartschaft. Das heißt, von der "Altersrente inkl. zukünftiger Beiträge" wird zuerst der Verlust durch fehlende Einzahlungen abgezogen. Auf diese Differenz wird dann der prozentuale Abschlag errechnet.
Ein detailliertes Beispiel mit beiden Rechenschritten für langjährig Versicherte finden Sie hier in Form der Berechnung einer Rente mit 63 (Jahrgang 1963). Sowohl die Einbußen durch fehlende Beiträge als auch die Abschläge für das Vorziehen der Rente werden dort beispielhaft ermittelt und mit Formeln hinterlegt.
Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte hingegen, die nur bei Erreichen einer Wartezeit von 45 Jahren bezogen werden kann, gibt es keine Abschläge.
Trotzdem lohnt es sich auch für diese Rente unseren Rentenrechner zu verwenden. Denn die tatsächliche Rente fällt durch fehlende Beiträge in den letzten ein bis zwei Jahren etwas niedriger aus als die in der Renteninformation genannte Altersrente.