Rentenbeginn-Rechner
Mit unserem Rentenbeginn-Rechner können Sie exakt Ihr reguläres Renteneintrittsalter berechnen.
Zusätzlich gibt der Rechner den Termin an, zu dem der Renteneintritt (mit Abschlägen) frühestens möglich ist.
Wenn Sie in den Rechner Ihr Geburtsdatum eintragen, können Sie mit einem Klick Ihren Renteneintritt berechnen.
Geben Sie zusätzlich an, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50) vorliegt bzw. ob Sie langjährig im Bergbau tätig waren.
Der Rentenbeginn-Rechner ermittelt aus diesen Angaben mehrere mögliche Rentenbeginn-Termine.
Darunter jeweils der Rentenbeginn-Termin und das Renteneintrittsalter für den regulären Rentenbeginn, dazu einen weiteren möglichen Rentenbeginn ohne Abschläge auf die Rente sowie den frühestmöglichen Rentenbeginn, der jedoch mit Rentenabschlägen verbunden ist.
Regulärer Rentenbeginn
In diesem Abschnitt finden Sie kurze Beschreibungen zu vier verschiedenen Rentenarten der gesetzlichen Altersrente, bei denen Sie keine Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen müssen.
In unserem Rentenbeginn-Rechner werden diese (falls zutreffend) mit zugehörigem Renteneintrittsalter und Datum des Rentenbeginns unter der Zwischen-Überschrift Regulärer Rentenbeginn angezeigt.
Regelaltersrente
Die Regelaltersrente, also die normale Altersrente, kann jeder beantragen, der eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt.
Der Termin für den regulären Renteneintritt hängt vom Geburtsdatum ab und wird von unserem Rentenbeginn-Rechner immer als erstes Ergebnis ausgegeben.
Wer 1964 oder später geboren ist, kann mit 67 Jahren in Rente gehen und damit die sogenannte Regelaltersrente beziehen.
Vor 1964 geborene Personen können ohne weitere Voraussetzungen zu erfüllen auch schon etwas früher in Rente gehen. Mit unserem Rechner können Sie den genauen Termin und das Alter für Ihren regulären Renteneintritt berechnen.
Alternativ finden Sie einen Überblick darüber, welcher Jahrgang wann in Rente gehen kann, auch in unserer praktischen Renteneintrittsalter-Tabelle.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Eine weitere Option, eine abschlagsfreie Rente zu erhalten, besteht für Versicherte, die 45 Jahre Wartezeit erfüllt haben. Denn diese haben die Möglichkeit, einen Antrag auf die Rente für besonders langjährig Versicherte zu stellen, wie sie nach § 38 SGB VI und § 236b SGB VI vorgesehen ist.
Das genaue Renteneintrittsalter hängt auch hier vom Geburtsjahr des Versicherten ab. Versicherte, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden, können die Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge ab dem 65. Lebensjahr beanspruchen.
Diejenigen, die vor 1964 geboren wurden, können diese Rente sogar noch etwas früher in Anspruch nehmen und mit unserem Rechner das genaue Renteneintrittsalter berechnen. Der zugehörige Termin für den individuellen Rentenbeginn wird ebenfalls ermittelt.
Alternativ nutzen Sie gerne unseren tabellarischen Überblick, in dem Sie für die jeweiligen Geburtsjahrgänge das zugehörige Alter für den Rentenbeginn in Jahren und Monaten finden (Renteneintrittsalter-Tabelle für besonders langjährig Versicherte).
Genauere Informationen darüber, welche Zeiträume als Wartezeiten für die benötigten 45 Jahre berücksichtigt werden, sind im SGB VI in den Paragraphen 50 bis 62 festgelegt und können auch bei der Deutschen Rentenversicherung nachgelesen werden.
Hinweis: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann - auch gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Versicherte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können (ähnlich wie besonders langjährig Versicherte) bereits vor dem Beginn der Regelaltersrente abschlagsfrei in Rente gehen.
Personen, die 1964 oder später geboren sind, haben die Option die sogenannte "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" ohne Kürzungen ab dem 65. Lebensjahr zu beziehen (§ 37 SGB VI).
Für schwerbehinderte Menschen, die vor 1964 geboren wurden, ist der Bezug einer ungekürzten Rente sogar noch etwas früher möglich (§ 236a SGB VI). Mit unserem Rentenbeginn-Rechner können Sie ganz einfach diesen Renteneintritt berechnen.
Alternativ erhalten Sie mit unserer Tabelle: Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen einen Überblick über die verschiedenen Rentenbeginn-Termine. Dort finden Sie auch das Alter für den frühestmöglichen Rentenbeginn für schwerbehinderte Menschen.
Wer bereit ist, Abschläge in Höhe von 3,6 % pro Jahr zu akzeptieren, kann sich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bis zu 3 Jahre vor dem regulären Termin auszahlen lassen.
Voraussetzung für den Bezug dieser Rente (egal, ob vorgezogen oder nicht vorgezogen) ist, dass der GdB zum Zeitpunkt des Rentenantrags bei mindestens 50 liegt und eine Wartezeit von 35 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung erfüllt wurde.
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Diese Altersrente kann bei Erfüllung einer Wartezeit von 25 Jahren bereits im Alter von 62 Jahren in voller Höhe (ohne Abschläge für eine vorzeitige Inanspruchnahme) bezogen werden (§ 40 SGB VI).
Vor 1964 geborene Bergleute können diese Rente sogar noch vor dem 62. Lebensjahr erhalten. Das genaue Renteneintrittsalter ermitteln Sie mit unserem Rentenbeginn-Rechner.
Alternativ lesen Sie den vom Geburtsjahr abhängigen Rentenbeginn in unserer Tabelle: Renteneintrittsalter für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute nach.
Hinweis: Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Frühestmögliche Rente mit Abschlag
In diesem Abschnitt finden Sie kurze Beschreibungen zu den beiden Rentenarten der gesetzlichen Altersrente, die Sie mit Abschlägen auf die Rente bereits vor dem regulären Termin in Anspruch nehmen können.
In unserem Rentenbeginn-Rechner werden diese (falls zutreffend) mit zugehörigem Renteneintrittsalter und Datum des Rentenbeginns unter der Zwischen-Überschrift Frühestmögliche Rente mit Abschlag angezeigt.
Altersrente für langjährig Versicherte
Diese Altersrente kann frühestens ab Alter 63 bezogen werden. Voraussetzung für diese Rente ist die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren (§ 36 SGB VI, § 236 SGB VI).
Hierzu zählen verschiedene Zeiten wie Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten (Deutsche Rentenversicherung), wodurch ein großer Teil der Arbeitnehmer in Deutschland vor dem 63. Geburtstag diese Wartezeit erfüllt.
Die vorzeitige Inanspruchnahme führt jedoch zu einer Minderung der Rente. Mit jedem Monat, den die Rente vorzeitig gegenüber dem regulären Rentenbeginn in Anspruch genommen wird, muss ein Abschlag von 0,3 % in Kauf genommen werden.
Für Personen ab Jahrgang 1964 liegt der reguläre Rentenbeginn bei 67 Jahren. Ein Vorziehen auf das Alter 63 entspricht einem um 48 Monate früheren Rentenbeginn. Der Abschlag auf die bis dahin erreichte Rentenanwartschaft würde in diesem Fall 0,3 % × 48 Monate = 14,4 % betragen.
Zudem ergeben sich Einbußen, dadurch dass ab der vorzeitigen Inanspruchnahme keine Beiträge mehr in die Rentenkasse eingezahlt werden. Lesen Sie hier, wie diese beiden Faktoren die Rente mit 63 beeinflussen.
Falls Sie Ihre Renteninformation zur Hand haben, können Sie außerdem mit unserem Rentenrechner die voraussichtliche Höhe Ihrer vorzeitigen Rente bzw. Frührente berechnen.
(Vorzeitige) Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Diese Altersrente kann gegen Abschläge bereits 3 Jahre früher als die reguläre Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch genommen werden.
Personen, die 1964 oder später geboren sind, können die Rente ab Alter 62 beziehen. Für die Geburtsjahrgänge davor ist dies sogar noch etwas früher möglich (siehe Tabelle: Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen).
Die Voraussetzungen sind die gleichen, wie bei der regulären Rente für Schwerbehinderte. Es muss zum Zeitpunkt des Rentenantrags ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen. Zusätzlich muss eine Wartezeit von 35 Jahren (Deutsche Rentenversicherung) erfüllt sein.
Wer sich für diese vorzeitige Inanspruchnahme entscheidet, erhält eine um 0,3 % bis 10,8 % gekürzte Rente. Die Kürzung hängt von der Anzahl der Monate ab, die die Altersrente gegenüber dem regulären Termin vorgezogen wird.
Pro Monat muss man einen Abschlag von 0,3 % auf die bis dahin erreichte Rentenanwartschaft in Kauf nehmen. Dies entspricht 3,6 % pro Jahr bzw. 10,8 % für 3 Jahre.
Zudem beginnt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (egal, ob vorzeitig in Anspruch genommen oder nicht) immer früher als die Regelaltersrente. Dadurch werden weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, wodurch sich die Rente ebenfalls reduziert.
Mit unserem Rentenrechner können Sie genau ermitteln, wie sich die fehlenden Einzahlungen sowie eventuelle zusätzliche Abschläge auf die zu erwartende Rente auswirken.