Renteneintrittsalter - Tabellen
Ab wann kann man eigentlich in Rente gehen? Das reguläre Renteneintrittsalter sowie auch eine mögliche vorzeitige Inanspruchnahme der Rente hängen von mehreren persönlichen Faktoren ab.
Hier finden Sie Renteneintrittsalter-Tabellen, wo Sie in Abhängigkeit vom Geburtsjahr und der Art der Rente nachlesen können, in welchem Alter der gesetzliche Anspruch auf Altersrente erfüllt ist.
Tabelle Renteneintrittsalter für Regelaltersrente
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter | Abschlag bei Rente mit 63 |
---|
1953 | 65 Jahre, 7 Monate | 9,3 % |
1954 | 65 Jahre, 8 Monate | 9,6 % |
1955 | 65 Jahre, 9 Monate | 9,9 % |
1956 | 65 Jahre, 10 Monate | 10,2 % |
1957 | 65 Jahre, 11 Monate | 10,5 % |
1958 | 66 Jahre | 10,8 % |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 11,4 % |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate | 12,0 % |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 12,6 % |
1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 13,2 % |
1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 13,8 % |
ab 1964 | 67 Jahre | 14,4 % |
Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr, Quelle:
SGB VIDie obige Tabelle zeigt, ab wann die Regelaltersrente in Deutschland in Anspruch genommen werden kann. Wer 1964 oder später geboren ist, erhält die volle Rente ohne Abschläge im Alter von 67 Jahren.
Diese demografisch bedingte Erhöhung des Rentenbeginnalters wurde im Jahr 2007 im Rahmen des RV-Altersgrenzen-Anpassungsgesetzes beschlossen. Davor hatte jeder Versicherte spätestens im Alter von 65 Jahren die Möglichkeit seine volle gesetzliche Rente zu beziehen.
Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 wurden im Gesetz allerdings Übergangsregelungen festgelegt. Für 1946 oder früher geborenen Personen blieb das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.
Die Übergangsregelungen mit einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters vom Alter 65 auf das Alter 67 finden Sie auszugsweise in obiger Tabelle (bzw. für alle Jahrgänge im § 235 SGB VI).
Die Voraussetzungen, um die Regelaltersrente in Deutschland zu erhalten, sind
- das Erreichen des entsprechenden Alters (siehe Tabelle)
- sowie eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren (die sogenannte Wartezeit, § 50 SGB VI) in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Früher in Rente - ist das möglich?
Wer früher als zum in der Tabelle genannten Alter in Rente gehen möchte, kann dies bei Erfüllung von bestimmten Wartezeiten tun.
Personen mit 35 Jahren an anrechenbaren Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung können ab Alter 63 die Rente für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI, § 236 SGB VI) in Anspruch nehmen.
Bei dieser vorgezogenen Rente muss allerdings eine Kürzung der Rente um 0,3 % für jeden Monat hingenommen werden, den die Rentenzahlung früher beginnt.
Falls Sie beispielsweise ein Jahr (also 12 Monate) früher als laut Gesetz vorgesehen in Rente gehen, beträgt der Abzug 0,3 % × 12 Monate = 3,6 %.
Wer das Maximum ausschöpft und seinen Rentenbeginn auf das Alter 63 vorzieht, muss so - je nach Geburtsjahr - einen Abschlag von bis zu 14,4 % (= 0,3 % × 48 Monate) in Kauf nehmen. Die genaue Höhe dieses Abschlags bei Wahl der Rente für langjährig Versicherte ab Alter 63 finden Sie in der obigen Tabelle.
Wenn Sie wissen möchten, wie genau sich ein früherer Renteneintritt auf Ihre Rente auswirkt, verwenden Sie unseren Rentenrechner. Dieser berechnet neben der prozentualen Abschläge auch die Einbußen, die durch fehlende Einzahlungen entstehen.
Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|
bis 1952 | 63 Jahre |
1953 | 63 Jahre, 2 Monate |
1954 | 63 Jahre, 4 Monate |
1955 | 63 Jahre, 6 Monate |
1956 | 63 Jahre, 8 Monate |
1957 | 63 Jahre, 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre, 2 Monate |
1960 | 64 Jahre, 4 Monate |
1961 | 64 Jahre, 6 Monate |
1962 | 64 Jahre, 8 Monate |
1963 | 64 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 65 Jahre |
Renteneintrittsalter für besonders langjährige Versicherte, Quelle:
SGB VIWer sogar eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann einen Antrag stellen auf die Rente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI, § 236b SGB VI). Diese Rente kann ganz ohne Abschlag schon vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen werden.
Auch bei dieser Rente hängt das mögliche Renteneintrittsalter vom Geburtsjahr ab. Versicherte ab Jahrgang 1964 können die Rente für besonders langjährige Versicherte ab Alter 65 abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Für Personen, die vor 1964 geboren sind, können Sie das Alter der oben stehenden Tabelle entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Rente für besonders langjährig Versicherte, selbst gegen Abschläge, nicht vorzeitig bezogen werden kann.
Hinweis: Für die Wartezeit von 45 Jahren zum Erhalt der Rente für besonders langjährig Versicherte gelten andere Kriterien als für die Wartezeit von 35 Jahren. Detaillierte Informationen dazu, welche Zeiten als Wartezeiten angerechnet werden, finden Sie im SGB VI in den Paragraphen 50 bis 62, sowie auch bei der Deutschen Rentenversicherung.
Tabelle Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter | vorzeitiger Eintritt möglich ab Alter |
---|
1953 | 63 Jahre, 7 Monate | 60 Jahre, 7 Monate |
1954 | 63 Jahre, 8 Monate | 60 Jahre, 8 Monate |
1955 | 63 Jahre, 9 Monate | 60 Jahre, 9 Monate |
1956 | 63 Jahre, 10 Monate | 60 Jahre, 10 Monate |
1957 | 63 Jahre, 11 Monate | 60 Jahre, 11 Monate |
1958 | 64 Jahre | 61 Jahre |
1959 | 64 Jahre, 2 Monate | 61 Jahre, 2 Monate |
1960 | 64 Jahre, 4 Monate | 61 Jahre, 4 Monate |
1961 | 64 Jahre, 6 Monate | 61 Jahre, 6 Monate |
1962 | 64 Jahre, 8 Monate | 61 Jahre, 8 Monate |
1963 | 64 Jahre, 10 Monate | 61 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 65 Jahre | 62 Jahre |
Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen, Quelle:
SGB VISchwerbehinderte Versicherte mit einem Grad der Behinderung (kurz GdB) von mindestens 50 haben ebenfalls die Möglichkeit eine besondere Rente zu beziehen, die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Personen, die am 01.01.1964 oder später geboren sind, können diese Rente ohne Abschläge ab Alter 65 beziehen (§ 37 SGB VI). Für schwerbehinderte Menschen, die vor 1964 geboren sind, finden Sie das entsprechende Renteneintrittsalter in der oben stehenden Tabelle sowie im Detail auch im Sozialgesetzbuch (§ 236a SGB VI).
Wer bereit ist Abschläge (in Höhe von 3,6 % pro Jahr) in Kauf zu nehmen, kann sich diese Rente bis zu 3 Jahre vor dem regulären Termin auszahlen lassen (siehe Tabelle).
Ein Vorziehen des Renteneintritts hätte neben den Abschlägen jedoch auch noch Effekt, dass weniger Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Wie sich diese beiden Faktoren auf die Höhe einer vorzeiten Altersrente für schwerbehinderte Menschen auswirken, können Sie hier nachlesen: Rente mit 63 - Tabelle und Beispiel.
Voraussetzung für den Erhalt der Rente ist neben dem GdB, der zum Zeitpunkt des Rentenantrags bei mindestens 50 liegen muss, die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren (Deutsche Rentenversicherung).
Tabelle Renteneintrittsalter für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|
1953 | 60 Jahre, 7 Monate |
1954 | 60 Jahre, 8 Monate |
1955 | 60 Jahre, 9 Monate |
1956 | 60 Jahre, 10 Monate |
1957 | 60 Jahre, 11 Monate |
1958 | 61 Jahre |
1959 | 61 Jahre, 2 Monate |
1960 | 61 Jahre, 4 Monate |
1961 | 61 Jahre, 6 Monate |
1962 | 61 Jahre, 8 Monate |
1963 | 61 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 62 Jahre |
Renteneintrittsalter für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, Quelle:
SGB VIDie Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute kann bei Erfüllung einer Wartezeit von 25 Jahren ab Alter 62 abschlagsfrei bezogen werden (§ 40 SGB VI).
Wer vor 1964 geboren ist, kann sogar noch etwas früher ohne Abschläge in Rente gehen. Das jeweilige Renteneintrittsalter finden Sie in der oben stehenden Tabelle bzw. in § 236a SGB VI.
Hinweis: Die Altersrente für Bergleute kann - selbst gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie Ihren persönlichen Renteneintritt berechnen möchten, können Sie dafür auch unseren Rechner verwenden. Dieser zeigt für Ihr Geburtsdatum alle Optionen für die Altersrente an. Dabei wird sowohl das Rentenbeginn-Alter als auch der zugehörige Termin berechnet.