Krankengeld-Berechnung mit dem Krankengeldrechner
Neuer Rechner: Nutzen Sie für die Berechnung Ihres Krankengelds unseren neuen Krankengeldrechner.
Jetzt neu: Einfache Krankengeld-Berechnung mit unserem Krankengeldrechner! Die Berechnung von Krankengeld ist unter Berücksichtigung aller individuellen Besonderheiten nicht ganz einfach, kann aber mit unserem Krankengeldrechner gut abgeschätzt werden.
Die Krankengeld-Berechnung in unserem Rechner folgt folgenden drei Regeln des § 47 Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung):
Berechnung Krankengeld - Regel 1: Das tägliche Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts, welches durch die Beitragsbemessungsgrenze (52.200 € in 2017) nach oben begrenzt ist.
Das ergibt in 2017 ein maximales Krankengeld von 101,50 € pro Tag.
Das Regelentgelt entspricht der Summe aus dem Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (geteilt durch 30) und den Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligungen, Jubiläumszahlungen ...) der letzten 12 Monate (geteilt durch 360). Wir bezeichnen das Regelentgelt im Rechner als kumuliertes Brutto-Arbeitsentgelt.
Berechnung Krankengeld - Regel 2: Das Krankengeld darf nicht höher sein als 90 % des kumulierten Netto-Arbeitsentgelts.
Das kumulierte Netto-Arbeitsentgelt wird analog zum kumulierten Brutto-Arbeitsentgelt berechnet, das heißt, auch beim Nettogehalt werden die Einmalzahlungen berücksichtigt.
Dadurch kann es sein, dass 90 % des kumulierten Netto-Entgelts höher sind als 100 % des tatsächlichen Netto-Entgelts. Daher gilt zusätzlich:
Berechnung Krankengeld - Regel 3: Das Krankengeld darf nicht höher sein 100 % des Netto-Arbeitsentgelts.
Diese drei Beträge werden bei der Krankengeldberechnung separat ausgegeben sowie das sich daraus ergebende tägliche Brutto-Krankengeld, welches dem kleinsten der drei Beträge entspricht.
Der letzte Schritt bei der Krankengeld-Berechnung ist der Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Vom Brutto-Krankengeld werden Beiträge für Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung abgezogen, woraus sich das tägliche Netto-Krankengeld ergibt.
Daraus berechnet der Krankengeldrechner zusätzlich das monatliche Krankengeld, damit Sie einen Vergleich zu Ihrem monatlichen Nettogehalt haben.