Progressionsvorbehalt-Rechner
Einkünfte unter Progressionsvorbehalt - wie Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, sind zwar steuerfrei, erhöhen jedoch Ihren Steuersatz. Durch den Erhalt sogenannter Entgeltersatzleistungen zahlen Sie daher mehr Steuern auf Ihr übriges Einkommen.
Mit unserem Progressionsvorbehalt-Rechner finden Sie schnell heraus, wie hoch diese zusätzlichen Steuern sind.
Progressionsvorbehalt-Rechner
Tragen Sie im Progressionsvorbehalt-Rechner einfach die Summe der Entgeltersatzleistungen ein, die Sie im betrachteten Steuerjahr erhalten haben.
Zu diesen Leistungen mit Progressionsvorbehalt gehören nach §32b EStG unter anderem Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld oder Insolvenzgeld.
Zusätzlich benötigt der Rechner das in dem Jahr (unabhängig von den Entgeltersatzleistungen) erzielte zu versteuernde Einkommen.
Hinweis: Für die Jahre 2025 bzw. 2026 kommen die Formeln aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz zur Anwendung, das am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
In der Ausgabe des Progressionsvorbehalt-Rechners sehen Sie auch die Zwischenschritte zur Berechnung der steuerlichen Mehrbelastung durch die Entgeltersatzleistungen.
Im ersten Schritt wird die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen ohne Entgeltersatzleistungen berechnet. Im zweiten Schritt wird die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung der Entgeltersatzleistungen ermittelt. Die Einkommensteuer wird zudem jeweils um den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer ergänzt.
Die steuerliche Mehrbelastung durch die Einkünfte unter Progressionsvorbehalt entspricht dann der Differenz der beiden genannten Wert.
Wie werden Leistungen unter Progressionsvorbehalt steuerlich berücksichtigt?
Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind selbst steuerfrei. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise auf Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld keine direkten Steuern zahlen.
Allerdings beeinflussen diese Entgeltersatzleistungen den Steuersatz, der auf Ihr restliches zu versteuerndes Einkommen angewendet wird, und können dadurch Ihre Steuerlast erhöhen.
Für die Berechnung dieses (im Regelfall höheren) besonderen Steuersatzes wird im ersten Schritt das Gesamteinkommen ermittelt, indem das zu versteuernde Einkommen (zvE) und die Entgeltersatzleistungen addiert werden.
Gesamteinkommen = zu versteuerndes Einkommen + Entgeltersatzleistungen
Auf Basis dieses Gesamteinkommens wird anschließend eine fiktive Einkommensteuer (zum Beispiel mit einem Einkommensteuerrechner) berechnet. Der besondere Steuersatz ergibt sich, indem die fiktive Einkommensteuer durch das Gesamteinkommen geteilt wird.
besonderer Steuersatz = fiktive Einkommensteuer ÷ Gesamteinkommen
Im letzten Schritt wird der so ermittelte besondere Steuersatz auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen angewendet.
Einkommensteuer = besonderer Steuersatz × zu versteuerndes Einkommen
Das Ergebnis ist die zu zahlende Einkommensteuer. Die Entgeltersatzleistungen erhöhen also indirekt Ihre Steuerbelastung, da sie einen höheren Steuersatz auf Ihre regulären Einkünfte bewirken.
Beispiel - Berechnung der steuerlichen Mehrbelastung
Ein Single hatte im Jahr 2025 ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 40.000 € und erhielt zusätzlich über 3 Monate Krankengeld von insgesamt 7.500 €. Er ist kirchensteuerpflichtig mit einem Satz von 9 %.
Wie hoch ist die zusätzliche Steuerbelastung durch das Krankengeld?
Das Gesamteinkommen setzt sich aus dem zu versteuernden Einkommen und den Entgeltersatzleistungen zusammen.
Gesamteinkommen: zvE + Entgeltersatzleistungen = 40.000 € + 7.500 € = 47.500 €
Die fiktive Einkommensteuer für das Gesamteinkommen beträgt 9.815 €, was einem Steuersatz von 20,66 % entspricht. Im Vergleich dazu liegt der Steuersatz ohne Entgeltersatzleistungen bei 18,30 %.
Diese Werte können auch mit unserem Einkommensteuerrechner ermittelt werden.
zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer | Steuersatz |
---|
40.000 € | 7.320 € | 18,30 % |
40.000 € + 7.500 € = 47.500 € | 9.815 € | 20,66 % |
Der besondere Steuersatz ergibt sich aus der Division der fiktiven Einkommensteuer durch das Gesamteinkommen:
besonderer Steuersatz: 9.815 € ÷ 47.500 € = 20,6632 %
Dieser besondere Steuersatz wird auf das tatsächliche zu versteuernde Einkommen von 40.000 € angewendet, um die insgesamt zu zahlende Einkommensteuer zu berechnen.
Einkommensteuer: besonderer Steuersatz × zvE = 20,6632 % × 40.000 € = 8.265 €
Um die gesamte Steuerlast zu bestimmen, müssen nun noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berücksichtigt werden. Diese ermitteln wir zum Vergleich auch für das zu versteuernde Einkommen ohne Entgeltersatzleistungen.
| Einkommensteuer | Soli | Kirchensteuer |
---|
zvE | 7.320 € | 0,00 € | 658,80 € |
zvE + Entgeltersatzleistungen | 8.265 € | 0,00 € | 743,85 € |
Durch Addition von Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer ergibt sich die Gesamtbelastung. Ohne Entgeltersatzleistungen beträgt die Gesamtbelastung 7.978,80 €, mit Entgeltersatzleistungen 9.008,85 €.
| Gesamtbelastung |
---|
zvE | 7.978,80 € |
zvE + Entgeltersatzleistungen | 9.008,85 € |
Wie man aus der Tabelle leicht erkennt, führt der Bezug des Krankengelds in Höhe von 7.500 € zu einer zusätzlichen Steuerbelastung.
steuerliche Mehrbelastung: 9.008,85 € – 7.978,80 € = 1.030,05 €
Daraus lässt sich - für eine bessere Veranschaulichung - ein fiktiver Steuersatz auf das Krankengeld berechnen.
Fiktiver Steuersatz: steuerliche Mehrbelastung ÷ Entgeltersatzleistungen = 1.030,05 € ÷ 7.500 € = 13,73 %
In diesem Sinne wird die eigentlich steuerfreie Entgeltersatzleistung indirekt mit 13,73 % besteuert. Diese steuerliche Mehrbelastung wird regulär im Rahmen der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt ermittelt und muss ggf. nachgezahlt werden.
Mit unserem Progressionsvorbehalt-Rechner können Sie dieses Beispiel nachvollziehen sowie Berechnungen für Ihre eigenen Einkünfte unter Progressionsvorbehalt durchführen.