Höhe des Krankengelds
Wie sich die Krankengeld-Höhe berechnet, ist in § 47 Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) geregelt.
Das Gesetz beschreibt im Wesentlichen die folgenden drei Regeln zur Berechnung der Höhe des Krankengelds. Wie hoch Ihr individuelles Krankengeld wäre, können Sie anhand dieser Regeln relativ gut abschätzen oder dafür unseren Krankengeldrechner verwenden.
Regel 1: Das tägliche Krankengeld beträgt 70 % des Brutto-Regelentgelts, wobei das Brutto-Regelentgelt durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt ist.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in 2024 bei monatlich 5.175,00 €. Das Höchstkrankengeld in dem Jahr beträgt entsprechend 3.622,50 € pro Monat (70% von 5.175,00 €). Am Tag sind das 120,75 €.
Das Brutto-Regelentgelt setzt sich zusammen aus dem letzten Brutto-Monatsgehalt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (geteilt durch 30) sowie den in der Krankenversicherung beitragspflichtigen Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate (geteilt durch 360).
Einmalzahlungen sind beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, zusätzliche Monatsgehälter (13. und 14. Gehalt), Gewinnbeteiligungen, Urlaubsabgeltungen oder auch Jubiläumszahlungen.
Der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen ist der Teil, der der Beitragsberechnung der Krankenversicherung in den letzten 12 Monaten zugrunde gelegen hat. Die Höhe lässt sich im Allgemeinen mit Hilfe der Gehaltsabrechnungen, die die Einmalzahlungen enthalten, ermitteln.
Regel 2: Das tägliche Krankengeld darf 90 % des Netto-Regelentgelts nicht überschreiten.
Das Netto-Regelentgelt ist das monatliche Nettoarbeitsentgelt (geteilt durch 30) zuzüglich der beitragspflichtigen Einmalzahlungen der letzten 12 Monate (geteilt durch 360) multipliziert mit dem Anteil Netto durch Brutto.
Regel 3: Das Krankengeld darf 100 % des kalendertäglichen Nettoarbeitsengelts nicht überschreiten.
Das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt entspricht dem monatlichen Nettogehalt geteilt durch 30. Durch die Berücksichtigung der Einmalzahlungen beim Netto-Regelentgelt (Regel 2) kann es sein, dass 90 % des Netto-Regelentgelts höher sind als 100 % des tatsächlichen Nettogehalts. Daher ist die zusätzliche Regel 3 notwendig.
Krankengeld-Höhe berechnen: 1. Brutto → 2. Netto
Um das tatsächliche Krankengeld zu berechnen, bestimmt man zuerst das Brutto-Krankengeld. Dies ist das Krankengeld vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Im zweiten Schritt wird das Netto-Krankengeld berechnet. Das ist der Betrag, der von der Krankenversicherung als Krankengeld an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Brutto-Krankengeld: Das tägliche Brutto-Krankengeld entspricht dem kleinsten der in Regel 1 bis 3 berechneten Werte. Das heißt, es ist das Minimum aus 70 % des Brutto-Regelentgelts, 90 % des Netto-Regelentgelts und 100 % des tatsächlichen Nettoarbeitsentgelts.
Netto-Krankengeld: Um vom Brutto-Krankengeld zum Netto-Krankengeld zu gelangen, müssen noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Dies sind 2024 folgende Prozentsätze: Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 9,3 % des Krankengelds, Arbeitslosenversicherungsbeitrag in Höhe von 1,3 % des Krankengelds und Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von (regulär) 1,7 % des Krankengelds.
Höhe Pflegeversicherungsbeitrag: Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 01.07.2023 (siehe Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) in allen Bundesländern außer Sachsen 1,7 % des Krankengelds und in Sachsen 2,2 % des Krankengelds.
Hinzu kommen für Arbeitnehmer, die einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung zahlen müssen, nochmal 0,6 %. Ein Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung muss in der Regel von Kinderlosen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr gezahlt werden.
Mit der Reform zum 01.07.2023 kam eine weitere Besonderheit bei der Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung hinzu. Versicherte erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Alter unter 25 Jahren einen Abschlag auf den Beitragssatz in Höhe von 0,25 % pro Kind.
Bezugsgröße zur Ermittlung dieses Abschlags für Versicherte mit mindestens 2 Kindern sowie für den Zusatzbeitrag für Kinderlose ist hierbei nicht das Brutto-Krankengeld, sondern 80 % des Brutto-Regelentgelts.
Die hier beschriebene Berechnung ist auch in unserem Krankengeldrechner umgesetzt. Das heißt, der Rechner ermittelt die Höhe des täglichen Brutto-Krankengelds (inklusive der drei Zwischenwerte), die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, sowie die Höhe des täglichen Netto-Krankengelds.
Zudem berechnet der Krankengeldrechner auch das monatliche Netto-Krankengeld, damit Sie einen direkten Vergleich zu Ihrem monatlichen Nettogehalt haben. Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Regeln bzw. unser Krankengeldrechner nicht alle individuellen Besonderheiten berücksichtigen kann und es daher keine exakte Berechnung der Krankengeld-Höhe, sondern nur eine gute Abschätzung ist.