Krankengeldrechner
Der Krankengeldrechner berechnet das tägliche und monatliche Krankengeld für Arbeitnehmer nach den Vorschriften des § 47 SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung).
Als Eingabe benötigt der Rechner das Brutto- und Nettogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit sowie zusätzlich die Einmalzahlungen (wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) der letzten 12 Monate.
In der Ausgabe des Krankengeldrechners sehen Sie das tägliche Krankengeld (netto), das von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Anspruch auf Krankengeld ausgezahlt wird.
Dieser Anspruch entsteht in der Regel, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind.
Zusätzlich gibt der Rechner das monatliche Krankengeld aus, das dem 30-fachen des täglichen Krankengelds entspricht.
Bitte beachten Sie, dass die Krankengeld-Berechnung im Einzelfall komplexer sein kann und sich dadurch nicht immer vollständig von einem Online-Rechner durchführen lässt.
Kommen beispielsweise individuelle Besonderheiten wie unregelmäßiges Gehalt oder unbezahlte Fehlzeiten vor, dann wird dies von unserem Krankengeldrechner nicht berücksichtigt.
Ihr tatsächliches Krankengeld kann aufgrund dessen von dem im Krankengeldrechner berechneten Krankengeld abweichen.
Als Ausgleich gibt der Rechner neben dem eigentlichen Krankengeld auch die Zwischenwerte der Krankengeld-Berechnung aus.
Diese Zwischenwerte helfen Ihnen bei Bedarf dabei, den Krankengeldanspruch unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Besonderheiten selbst zu berechnen.
Das tägliche Brutto-Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen ist das Minimum aus 70 % des Brutto-Regelentgelts (im Rechner als kumuliertes Brutto-Entgelt bezeichnet), 90 % des Netto-Regelentgelts (im Rechner als kumuliertes Netto-Entgelt bezeichnet) und 100 % des Netto-Entgelts.
Hierbei ist das Brutto-Regelentgelt durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nach oben begrenzt. Diese BBG lag in 2023 bei 4.987,50 € monatlich, was einen Krankengeldhöchstbetrag von 3.491,40 € pro Monat bzw. 116,38 € pro Tag ergibt.
Ab 2024 gilt eine höhere Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 € pro Monat. Damit steigt das maximale Krankengeld ab 2024 auf 3.622,50 € monatlich bzw. 120,75 € täglich.
Die als "kumuliert" bezeichneten Entgelte enthalten neben dem regelmäßigen Arbeitsentgelt zusätzlich anteilig die beitragspflichtigen Einmalzahlungen. Hier werden also auch die Einmalzahlungen, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, eingerechnet, falls für diese Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt wurden.
Vom täglichen Brutto-Krankengeld werden die Sozialversicherungsbeiträge für Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen, woraus sich das tägliche Netto-Krankengeld ergibt. Der Rechner verwendet hierbei die für das gewählte Jahr gültigen Beitragssätze der Sozialversicherung.
Hinweis: In Sachsen bestehen in der Pflegeversicherung bei der Verteilung des Beitrags auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer Unterschiede zu den anderen Bundesländern: Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist in Sachsen für Arbeitnehmer etwas höher. Entsprechend ist das Netto-Krankengeld etwas niedriger als in den anderen Bundesländern. Dies wird von unserem Rechner berücksichtigt.
Eine ausführlichere Beschreibung zur Berechnung des Krankengelds finden Sie hier: Höhe des Krankengelds.
Da Krankengeld steuerfrei ausgezahlt wird, werden nur Sozialversicherungsbeiträge, aber keine Lohnsteuer vom Krankengeld abgezogen. Zu beachten ist dabei, dass das Krankengeld trotzdem der Steuerprogression unterliegt, wodurch für weiteres steuerpflichtiges Einkommen ggf. ein erhöhter Steuersatz angewendet wird. Daher muss das bezogene Krankengeld auch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Tipp: Lesen unsere auch unsere häufig gestellten Fragen zum Thema Krankengeld.