Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Hier können Sie online ganz schnell die Grunderwerb­steuer in Rheinland-Pfalz berechnen!

Geben Sie dafür einfach den Kauf­preis des Hauses, der Wohnung oder des Grund­stücks ein. Im Ergebnis des Rechners sehen Sie dann die bei Kauf des Objekts zu zahlende Grund­erwerb­steuer in Rheinland-Pfalz.zwei berechnungen vergleichen

Grunderwerbsteuerrechner 2024

Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Kaufpreis:
Euro
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Wenn Sie in Rheinland-Pfalz ein Grund­stück oder eine Immo­bilie kaufen, dann wird neben dem eigent­lichen Kauf­preis noch die Grunderwerbsteuer fällig.

Grundlage für die Grunderwerbsteuer ist das Grund­erwerb­steuer­gesetz. Die Höhe dieser Steuer hängt vom Kauf­preis sowie dem Bundes­land ab, in dem sind das erworbene Grundstück befindet.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grund­stücks an, egal ob dieses bebaut oder unbebaut ist.

Die Bemessungs­grundlage für die Berech­nung der Steuer ist laut Gesetz der Wert der Gegen­leistung, was in der Regel der Kauf­preis aus dem notariellen Kaufvertrag ist (§ 9 GrEStG).

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Rheinland-Pfalz 5,0 % des Kauf­preises. Dieser Steuer­satz ist schon seit dem 01.03.2012 in Kraft.

Grunderwerbsteuer  =  5,0 % · Kaufpreis

Ein Steuersatz von 5,0 % ist vergleichs­weise niedrig, wenn man diesen mit den Grund­erwerb­steuer­sätzen der anderen Bundes­länder vergleicht.

Zukünftige Anpassungen bzw. Erhöhungen des Grund­erwerb­steuer­satzes in Rheinland-Pfalz sind daher nicht auszuschließen.

In der folgenden Tabelle können Sie ablesen, wie viel Euro an Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz je nach Kaufpreis des Objekts in 2024 gezahlt werden müssten:

KaufpreisGrunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz
200.000 €10.000 €
250.000 €12.500 €
300.000 €15.000 €
350.000 €17.500 €
400.000 €20.000 €
450.000 €22.500 €
500.000 €25.000 €
600.000 €30.000 €
700.000 €35.000 €
800.000 €40.000 €
900.000 €45.000 €
Grund­erwerb­steuer in Rheinland-Pfalz in Abhän­gig­keit vom Kauf­preis, Quelle: eigene Berechnung

Der Erwerb einer Wohnung oder eines Eigen­heims in Rheinland-Pfalz für einen Kauf­preis von 500.000 Euro würde also aktuell zu einer Grund­erwerb­steuer in Höhe von 25.000 Euro führen.

Dieser Betrag muss natür­lich zusätz­lich zu den 500.000 Euro bezahlt werden, so dass sich in diesem Beispiel ein Gesamt­betrag von 525.000 Euro ergeben würde.

Wer sich für den Kauf eines Grund­stücks in einem der benach­barten Bundes­länder entscheidet, hat in Bezug auf die Grund­erwerb­steuer leider auch keinen Vor­teil.

In drei von vier Nachbar­ländern von Rheinland-Pfalz ist der Steuer­satz für die Grund­erwerb­steuer sogar höher, wie die folgende Tabelle zeigt.

Bundes­landSteuer­satzGrund­erwerb­steuer
(Kauf­preis 500.000 €)
Grund­erwerb­steuer Baden-Württem­berg5,0 %25.000 €
Grund­erwerb­steuer Hessen6,0 %30.000 €
Grund­erwerb­steuer Nordrhein-Westfalen6,5 %32.500 €
Grund­erwerb­steuer Rheinland-Pfalz5,0 %25.000 €
Grund­erwerb­steuer Saarland6,5 %32.500 €
Grunderwerbsteuer in den benach­barten Bundes­ländern von Rheinland-Pfalz

Beim Kauf eines Hauses für 500.000 Euro in NRW oder im Saarland würde die Grund­erwerb­steuer für das oben genannte Beispiel bereits 32.500 Euro betragen. Und auch in Hessen wäre die Steuer höher, wie Sie in der darge­stellten Tabelle sehen.

Hinweis: Zur Berechnung der Grund­erwerb­steuer bei Grund­stücken mit Erbbau­recht, gelten besondere Formeln. Lesen Sie hier mehr zur Grunderwerbsteuer bei Erbbaurecht.

Tipp: Möchten Sie die Höhe ihrer monat­lichen Raten bei Auf­nahme eines Darlehens zur Immobilien­finan­zierung berechnen, verwenden Sie gerne unseren Darlehensrechner.

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