Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz
Hier können Sie online ganz schnell die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz berechnen!
Geben Sie dafür einfach den Kaufpreis des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks ein. Im Ergebnis des Rechners sehen Sie dann die bei Kauf des Objekts zu zahlende Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz.
Grunderwerbsteuerrechner 2024
Wenn Sie in Rheinland-Pfalz ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen, dann wird neben dem eigentlichen Kaufpreis noch die Grunderwerbsteuer fällig.
Grundlage für die Grunderwerbsteuer ist das Grunderwerbsteuergesetz. Die Höhe dieser Steuer hängt vom Kaufpreis sowie dem Bundesland ab, in dem sind das erworbene Grundstück befindet.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks an, egal ob dieses bebaut oder unbebaut ist.
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer ist laut Gesetz der Wert der Gegenleistung, was in der Regel der Kaufpreis aus dem notariellen Kaufvertrag ist (§ 9 GrEStG).
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Rheinland-Pfalz 5,0 % des Kaufpreises. Dieser Steuersatz ist schon seit dem 01.03.2012 in Kraft.
Grunderwerbsteuer = 5,0 % · Kaufpreis
Ein Steuersatz von 5,0 % ist vergleichsweise niedrig, wenn man diesen mit den Grunderwerbsteuersätzen der anderen Bundesländer vergleicht.
Zukünftige Anpassungen bzw. Erhöhungen des Grunderwerbsteuersatzes in Rheinland-Pfalz sind daher nicht auszuschließen.
In der folgenden Tabelle können Sie ablesen, wie viel Euro an Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz je nach Kaufpreis des Objekts in 2024 gezahlt werden müssten:
Kaufpreis | Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz |
---|
200.000 € | 10.000 € |
250.000 € | 12.500 € |
300.000 € | 15.000 € |
350.000 € | 17.500 € |
400.000 € | 20.000 € |
450.000 € | 22.500 € |
500.000 € | 25.000 € |
600.000 € | 30.000 € |
700.000 € | 35.000 € |
800.000 € | 40.000 € |
900.000 € | 45.000 € |
Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz in Abhängigkeit vom Kaufpreis, Quelle: eigene Berechnung
Der Erwerb einer Wohnung oder eines Eigenheims in Rheinland-Pfalz für einen Kaufpreis von 500.000 Euro würde also aktuell zu einer Grunderwerbsteuer in Höhe von 25.000 Euro führen.
Dieser Betrag muss natürlich zusätzlich zu den 500.000 Euro bezahlt werden, so dass sich in diesem Beispiel ein Gesamtbetrag von 525.000 Euro ergeben würde.
Wer sich für den Kauf eines Grundstücks in einem der benachbarten Bundesländer entscheidet, hat in Bezug auf die Grunderwerbsteuer leider auch keinen Vorteil.
In drei von vier Nachbarländern von Rheinland-Pfalz ist der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer sogar höher, wie die folgende Tabelle zeigt.
Grunderwerbsteuer in den benachbarten Bundesländern von Rheinland-Pfalz
Beim Kauf eines Hauses für 500.000 Euro in NRW oder im Saarland würde die Grunderwerbsteuer für das oben genannte Beispiel bereits 32.500 Euro betragen. Und auch in Hessen wäre die Steuer höher, wie Sie in der dargestellten Tabelle sehen.
Hinweis: Zur Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Grundstücken mit Erbbaurecht, gelten besondere Formeln. Lesen Sie hier mehr zur Grunderwerbsteuer bei Erbbaurecht.
Tipp: Möchten Sie die Höhe ihrer monatlichen Raten bei Aufnahme eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung berechnen, verwenden Sie gerne unseren Darlehensrechner.