Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Mit unserem einfachen Online-Rechner berechnen Sie die Grunderwerb­steuer in Nordrhein-Westfalen!

Der Rechner benötigt als Eingabe nur den Kauf­preis des zu kaufenden Objekts. Daraus ermittelt er die Grund­erwerb­steuer in NRW für den Erwerb eines Hauses, einer Wohnung oder auch eines Grundstücks.

zwei berechnungen vergleichen

Grunderwerbsteuerrechner 2024

Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Kaufpreis:
Euro
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Über die Auswahlfelder im Rechner haben Sie außer­dem die Möglich­keit ein anderes Bundes­land zu wählen. So können Sie zum Beispiel die Grund­erwerb­steuer in NRW mit der Steuer in den Nachbar­bundes­ländern Nieder­sachen, Hessen oder Rhein­land-Pfalz vergleichen.

Gesetz­liche Grund­lage für die Grund­erwerb­steuer in Deutsch­land ist für alle deutschen Bundes­länder das Grund­erwerb­steuer­gesetz.

Dennoch legt jedes Bundesland die Höhe der eigenen Grund­erwerb­steuer selbst fest. Der Grund­erwerb­steuer­satz ist allein davon abhängig, in welchem Bundes­land sich das erworbene Grund­stück befindet.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grund­stücks an, egal ob dieses bebaut oder unbebaut ist.

Die Bemessungs­grundlage für die Berech­nung der Steuer ist laut deutschem Gesetz der Wert der Gegen­leistung, welches in der Regel der Kauf­preis aus dem notariellen Kaufvertrag ist (§ 9 GrEStG).

Die Grunderwerbsteuer liegt in Nordrhein-Westfalen aktuell bei 6,5 %.

Grunderwerbsteuer  =  6,5 % · Kaufpreis

Dieser Steuer­satz gilt erst seit dem 01.01.2015. Vor dieser Erhöhung galt seit dem 01.10.2011 noch ein Steuersatz von 5,0 % sowie davor sogar nur von 3,5 % des Kauf­preises.

Mit diesen 6,5 % gehört Nordrhein-Westfalen zu den Bundes­ländern in Deutsch­land mit dem höchsten Grund­erwerb­steuer­satz. Aktuell gibt es kein Bundes­land, welches einen höheren Steuer­satz von den Käufern verlangt.

KaufpreisGrunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen
200.000 €13.000 €
300.000 €19.500 €
400.000 €26.000 €
500.000 €32.500 €
600.000 €39.000 €
700.000 €45.500 €
800.000 €52.000 €
900.000 €58.500 €
1.000.000 €65.000 €
Grund­erwerb­steuer in NRW in Abhän­gig­keit vom Kauf­preis, Quelle: eigene Berechnung

Die Tabelle zeigt anhand von beispiel­haften Kauf­preisen zwischen 200.000 Euro und 1.000.000 Euro die Höhe der aktuellen Grund­erwerb­steuer in NRW. Wie sich leicht erkennen lässt, ist die Steuer - auch schon bei vergleichs­weise niedrigen Preisen für Haus und Grundstück - nicht zu vernachlässigen.

Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung inkl. Grundstück in NRW für einen Preis von beispiels­weise 600.000 Euro würde man also aktuell 39.000 Euro Grund­erwerb­steuer zahlen.

Dieser Betrag muss zusätz­lich zum Kauf­preis gezahlt werden. Daher sollte diese Steuer bei der Berech­nung des benötigten Gesamt-Budgets für den Immobilien­erwerb nicht vergessen werden.

Wer sich für den Kauf eines Grund­stücks in einem der Bundes­länder rund um Nordrhein-Westfalen entscheidet, hat in Bezug auf die Grund­erwerb­steuer einen leichten preislichen Vor­teil.

Denn in allen drei Nachbarländern von NRW ist der Steuer­satz für die Grund­erwerb­steuer um 0,5 % bis 1,5 % geringer, wie die folgende Tabelle zeigt:

Bundes­landSteuer­satzGrund­erwerb­steuer
(Kauf­preis 600.000 €)
Grund­erwerb­steuer Hessen6,0 %36.000 €
Grund­erwerb­steuer Nieder­sachsen5,0 %30.000 €
Grund­erwerb­steuer Nordrhein-Westfalen6,5 %39.000 €
Grund­erwerb­steuer Rheinland-Pfalz5,0 %30.000 €
Grunderwerbsteuer in NRW und den benach­barten Bundes­ländern

Hinweis: Zur Berechnung der Grund­erwerb­steuer bei Grund­stücken mit Erb­bau­recht, gelten beson­dere Formeln. Lesen Sie hier mehr zur Grunderwerbsteuer bei Erbbaurecht.

Tipp: Die monat­lichen Raten für ein Darlehen zur Finan­zierung Ihrer Wunsch­immo­bilie können Sie mit unserem prak­tischen Darlehensrechner ermitteln.

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