Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen
Mit unserem einfachen Online-Rechner berechnen Sie die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen!
Der Rechner benötigt als Eingabe nur den Kaufpreis des zu kaufenden Objekts. Daraus ermittelt er die Grunderwerbsteuer in NRW für den Erwerb eines Hauses, einer Wohnung oder auch eines Grundstücks.
Grunderwerbsteuerrechner 2024
Über die Auswahlfelder im Rechner haben Sie außerdem die Möglichkeit ein anderes Bundesland zu wählen. So können Sie zum Beispiel die Grunderwerbsteuer in NRW mit der Steuer in den Nachbarbundesländern Niedersachen, Hessen oder Rheinland-Pfalz vergleichen.
Gesetzliche Grundlage für die Grunderwerbsteuer in Deutschland ist für alle deutschen Bundesländer das Grunderwerbsteuergesetz.
Dennoch legt jedes Bundesland die Höhe der eigenen Grunderwerbsteuer selbst fest. Der Grunderwerbsteuersatz ist allein davon abhängig, in welchem Bundesland sich das erworbene Grundstück befindet.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks an, egal ob dieses bebaut oder unbebaut ist.
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer ist laut deutschem Gesetz der Wert der Gegenleistung, welches in der Regel der Kaufpreis aus dem notariellen Kaufvertrag ist (§ 9 GrEStG).
Die Grunderwerbsteuer liegt in Nordrhein-Westfalen aktuell bei 6,5 %.
Grunderwerbsteuer = 6,5 % · Kaufpreis
Dieser Steuersatz gilt erst seit dem 01.01.2015. Vor dieser Erhöhung galt seit dem 01.10.2011 noch ein Steuersatz von 5,0 % sowie davor sogar nur von 3,5 % des Kaufpreises.
Mit diesen 6,5 % gehört Nordrhein-Westfalen zu den Bundesländern in Deutschland mit dem höchsten Grunderwerbsteuersatz. Aktuell gibt es kein Bundesland, welches einen höheren Steuersatz von den Käufern verlangt.
Kaufpreis | Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen |
---|
200.000 € | 13.000 € |
300.000 € | 19.500 € |
400.000 € | 26.000 € |
500.000 € | 32.500 € |
600.000 € | 39.000 € |
700.000 € | 45.500 € |
800.000 € | 52.000 € |
900.000 € | 58.500 € |
1.000.000 € | 65.000 € |
Grunderwerbsteuer in NRW in Abhängigkeit vom Kaufpreis, Quelle: eigene Berechnung
Die Tabelle zeigt anhand von beispielhaften Kaufpreisen zwischen 200.000 Euro und 1.000.000 Euro die Höhe der aktuellen Grunderwerbsteuer in NRW. Wie sich leicht erkennen lässt, ist die Steuer - auch schon bei vergleichsweise niedrigen Preisen für Haus und Grundstück - nicht zu vernachlässigen.
Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung inkl. Grundstück in NRW für einen Preis von beispielsweise 600.000 Euro würde man also aktuell 39.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlen.
Dieser Betrag muss zusätzlich zum Kaufpreis gezahlt werden. Daher sollte diese Steuer bei der Berechnung des benötigten Gesamt-Budgets für den Immobilienerwerb nicht vergessen werden.
Wer sich für den Kauf eines Grundstücks in einem der Bundesländer rund um Nordrhein-Westfalen entscheidet, hat in Bezug auf die Grunderwerbsteuer einen leichten preislichen Vorteil.
Denn in allen drei Nachbarländern von NRW ist der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer um 0,5 % bis 1,5 % geringer, wie die folgende Tabelle zeigt:
Grunderwerbsteuer in NRW und den benachbarten Bundesländern
Hinweis: Zur Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Grundstücken mit Erbbaurecht, gelten besondere Formeln. Lesen Sie hier mehr zur Grunderwerbsteuer bei Erbbaurecht.
Tipp: Die monatlichen Raten für ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie können Sie mit unserem praktischen Darlehensrechner ermitteln.