Grunderwerbsteuer Bundesländer
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern in Deutschland?
Hier finden Sie eine Tabelle mit den aktuellen Steuersätzen, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % liegen.
Bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer wird der jeweilige Steuersatz auf den gesamten Kaufpreis der Immobilie inkl. Grundstück angewendet.
Bundesland | Steuersatz | gültig seit | Grunderwerbsteuer (Kaufpreis 500.000 €) |
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Baden-Württemberg | 5,0 % | 05.11.2011 | 25.000 € |
Bayern | 3,5 % | 01.01.1997 | 17.500 € |
Berlin | 6,0 % | 01.01.2014 | 30.000 € |
Brandenburg | 6,5 % | 01.07.2015 | 32.500 € |
Bremen | 5,0 % | 01.01.2014 | 25.000 € |
Hamburg | 5,5 % | 01.01.2023 | 27.500 € |
Hessen | 6,0 % | 01.08.2014 | 30.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 01.07.2019 | 30.000 € |
Niedersachsen | 5,0 % | 01.01.2014 | 25.000 € |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 01.01.2015 | 32.500 € |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 01.03.2012 | 25.000 € |
Saarland | 6,5 % | 01.01.2015 | 32.500 € |
Sachsen | 5,5 % | 01.01.2023 | 27.500 € |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 01.03.2012 | 25.000 € |
Schleswig-Holstein | 6,5 % | 01.01.2014 | 32.500 € |
Thüringen | 5,0 % | 01.01.2024 | 25.000 € |
Steuersätze der Grunderwerbsteuer aller Bundesländer in Deutschland
Zur groben Orientierung haben wir in der Tabelle beispielhaft die Höhe der Grunderwerbsteuer für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 500.000 € berechnet.
Wie man sieht, ist die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer nicht gerade gering und sollte beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung immer bedacht werden.
Wodurch unterscheidet sich die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern?
Nehmen wir an, Sie kaufen (wie in der Tabelle oben beispielhaft angenommen) ein Haus mit Grundstück für insgesamt 500.000 €. Dann müssen Sie nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) mindestens 3,5 % Steuern auf diesen Betrag an das Finanzamt zahlen. Dies sind immerhin 17.500 €.
Der Steuersatz von 3,5 % ist der aktuell niedrigste Steuersatz im Vergleich der Bundesländer und gilt nur noch in Bayern.
Die letzte Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 2,0 % auf 3,5 % erfolgte hier zum 01.01.1997 mit Artikel 7 des Jahressteuergesetzes 1997. Maßgeblich für die kräftige Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 75 % waren vor allem Haushaltsgründe.
Der neue Steuersatz in Höhe von 3,5 % galt von 1997 bis 2006 noch für alle Bundesländer.
Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform am 01.09.2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Bis auf Bayern haben alle Bundesländer von diesem Recht Gebrauch gemacht. Das Ergebnis der (teilweise mehrfachen) Steuererhöhung der Bundesländer sehen Sie in der oberen Tabelle.
Aktuell liegt der höchste zu zahlende Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Deutschland bei 6,5 %. Dieser Satz wird in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und im Saarland fällig.
Für den vorhin beispielhaft genannten Kauf einer Immobilie für 500.000 € bedeutet dies eine zusätzlich zu zahlende Grunderwerbsteuer von 32.500 €. Wie man sieht, entsteht hier eine Mehrbelastung für den Käufer, die nicht so gering ist, dass man sie vernachlässigen könnte.
Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Ihren Grundstückskauf, Wohnungskauf oder Hauskauf mit Ihrem individuellen Preis verwenden Sie gerne unseren Grunderwerbsteuerrechner.