ETF-Sparplan-Rechner
Unser ETF-Sparplan-Rechner ermittelt aus Einmalanlage (zu Beginn), Sparrate, Wertentwicklung und Anlagedauer das Kapital, das sich abzüglich der Ordergebühren zum Ablauf des ETF-Sparplans ergibt.
Alternativ können Sie auch das gewünschte Endkapital vorgeben und mit dem Sparplanrechner die benötigte Sparrate oder Wertentwicklung des ETF berechnen.
Im Ergebnis des Rechners sehen Sie jeweils die Beträge, die durch Einzahlungen in den Sparplan sowie durch den Wertzuwachs des ETFs zusammenkommen.
Außerdem wird die Summe der zu zahlenden (absoluten oder prozentualen) Ordergebühren angezeigt.
In der Desktop-Variante dieses ETF-Sparplan-Rechners können Sie zudem alle diese Werte für zwei Berechnungen direkt vergleichen.
Darunter finden Sie zu jeder Berechnung die Simulation der Kapitalentwicklung des ETFs in einer übersichtlichen Tabelle.
Falls Sie eine Berechnung mit dynamischer Erhöhung der Sparraten durchführen, sehen Sie außerdem in der Spalte mit den Einzahlungen, wie genau die Sparraten jährlich durch die gewählte Dynamik steigen.
Alle Werte in der Ergebnis-Tabelle des ETF-Rechners - d. h. Sparraten, Ordergebühren, Wertzuwächse des ETFs sowie Kapitalstände - können auf Monatsbasis oder als Jahreswerte angezeigt werden.
Was ist ein ETF-Sparplan?
ETF steht für Exchange Traded Fund und ist ein börsengehandelter Indexfonds. Das besondere an einem ETF ist, dass dieser Fonds so aufgesetzt ist, dass er der Wertentwicklung eines Börsenindex folgt.
Der Anbieter, der den ETF herausgibt, sorgt dafür, dass der jeweilige ETF eine möglichst ähnliche Rendite wie der zugrunde liegende Börsenindex erzielt. Das heißt, der Wert des ETFs verändert sich dann genauso wie der Wert des DAX (deutscher Aktienindex), des S&P 500 (amerikanischer Aktienindex), des Euro Stoxx 50, des MSCI World (Weltaktienindex) oder eines anderen Börsenindex.
Ein Vorteil eines Investments in einen ETF liegt in der großen Risikostreuung. Je nach gewähltem Index investiert man so (ohne sich viele Gedanken über die Auswahl zu machen) gleichzeitig in die Aktien von vielen (großen) Unternehmen. Je nach Index repräsentiert dieser die Wertentwicklung von 50, 500 oder sogar über 1000 Aktien.
Wenn man einen ETF-Sparplan abschließt, dann zahlt man regelmäßig, meistens monatlich, einen festen Betrag in einen ETF ein. Solche ETF-Sparpläne werden von vielen großen Banken angeboten und heutzutage von Kunden häufig zum Sparen und sogar als Altersvorsorge genutzt.
Einige Banken bieten auch ETF-Sparpläne mit Dynamik an. Hier steigt die monatliche Einzahlung jährlich um einen vorher gewählten Prozentsatz. Bei 5 % Dynamik zahlt man z. B. im ersten Jahr monatlich 100 Euro, im zweiten Jahr monatlich 105 Euro, im dritten Jahr monatlich 110,25 Euro usw. ein.
Mit unserem ETF-Sparplan-Rechner können Sie eine mögliche Kapitalentwicklung Ihres persönlichen Sparplans auch mit einer individuell gewählten Dynamik berechnen.
Bei einem ETF-Sparplan zahlt man den meisten Banken sogenannte Ordergebühren. Die Gebühren werden oft auch als Ausführungsentgelt bezeichnet. Wie der Name schon sagt, bezahlt man hier also pro Ausführung des Sparplans.
Die Ordergebühren fallen entweder in prozentualer Höhe bezogen auf die Sparrate oder in absoluter Höhe (unabhängig von der Sparrate) an.
Was ist günstiger - 1,5 % pro Sparrate oder 1,50 Euro pro Sparrate?
Welche Variante des Ausführungsentgelts günstiger ist, hängt von der Höhe Ihrer gewählten Sparrate ab. Betrachten Sie beispielhaft die folgende Tabelle:
Sparrate | Gebühr von 1,5 % pro Order | Gebühr von 1,50 € pro Order |
---|
50 € | 0,75 € | 1,50 € |
100 € | 1,50 € | 1,50 € |
200 € | 3,00 € | 1,50 € |
500 € | 4,50€ | 1,50 € |
Höhe der Ordergebühr in Abhängigkeit von der Sparrate
Wie man erkennt, gilt grundsätzlich, dass eine prozentuale Höhe eher bei kleineren Sparraten von Vorteil ist. Je höher die Sparrate wird, desto eher lohnt sich eine von der Sparrate unabhängige Gebühr.
In dem Beispiel aus der oben stehenden Tabelle sollte man sich bei einer gewünschten Sparrate über 100 Euro pro Monat für den Sparplan mit der festen Gebühr von 1,50 Euro pro Ausführung entscheiden.
Welche Kosten fallen bei einem ETF-Sparplan an?
In dem ETF-Sparplan-Rechner auf dieser Seite können Sie beide Varianten von Ordergebühren eingeben. Diese werden dann bei der Berechnung von jeder Order abgezogen bevor der Rest der Sparrate in den ETF fließt.
Darüber hinaus gibt es Banken, die eine Depotführungsgebühr verlangen. Bei den meisten Banken ist die Depotführung jedoch kostenlos.
Beim Verkauf des Guthabens aus dem ETF-Sparplan wird in der Regel zusätzlich einmalig eine Orderprovision fällig. Die Höhe dieser Provision entspricht häufig der, die die Bank grundsätzlich beim Verkauf von Wertpapieren über die Börse verlangt und wird u. a. als Prozentsatz auf den Kurswert des ETFs berechnet. Diese Gebühren sind jedoch sehr unterschiedlich aufgebaut, so dass sie in diesem Rechner nicht berücksichtigt werden.
Wie werden Gewinne eines ETFs versteuert?
Durch das Investmentsteuerreformgesetz hat sich ab 01.01.2018 die Besteuerung von ETFs und auch anderer Fonds stark vereinfacht.
Zum einen ist die Berechnung der zu zahlenden Abgeltungssteuer seit 2018 weniger komplex und dadurch leichter nachvollziehbar. Zum anderen erfolgt die Berechnung der Steuer vollständig von der Depotbank und wird von dieser auch direkt einbehalten.
Für den Anleger gibt es damit kaum noch etwas zu beachten. Die einzige Aufgabe, die der Sparer noch erfüllen muss, ist einen Freistellungsauftrag bei der Bank zu stellen, damit nicht mehr Steuern als notwendig abgeführt werden.
Beispielhaft betrachten wir einen ETF mit einem Aktienanteil von 50 %, für den die Besteuerung in der Praxis (vereinfacht dargestellt) wie folgt aussieht:
Bei ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 51 % gilt, dass nur 70 % des Ertrags besteuert werden. Die restlichen 30 % sind steuerfrei (Teilfreistellung).
Der ETF-Anbieter berechnet nach Ablauf jedes Jahres eine sogenannte Vorabpauschale, die maximal so hoch ist, wie der Wertzuwachs der Fondsanteile. Bei ETFs mit höherer Wertsteigerung ist die Vorabpauschale jedoch vergleichsweise gering. Auf 70 % dieser Vorabpauschale werden dann zum Jahresende Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer fällig. Diese Steuer wird von der Bank direkt einbehalten.
Wird der ETF nach beliebig vielen Jahren Haltedauer verkauft, wird die gesamte Wertsteigerung des ETFs ermittelt und alle bisher gezahlten Vorabpauschalen werden davon abgezogen. Von diesem verbleibenden Ertrag müssen dann bei Verkauf (wie bereits bei der Vorabpauschale) noch 70 % versteuert werden.
Steuer = 70 % · (Abgeltungssteuer zzgl. Soli) · Ertrag
Steuer = 70 % · 25 % · 1,055 · Ertrag = 18,46 % · Ertrag
Die Steuerlast beträgt in diesem Fall (ohne Betrachtung der Kirchensteuer) also rund 18,5 % des Kapitalertrags. Bei Bedarf können Sie die zu zahlende Kapitalertragsteuer auch bequem mit unserem Abgeltungssteuer-Rechner ermitteln.
Ein kleiner Unterschied besteht hier nur noch zwischen thesaurierenden ETFs und ausschüttenden ETFs. Die jährlich von der Bank einbehaltene Steuer ist bei ausschüttenden ETFs höher, da die Dividenden hier besonders berücksichtigt werden.
Beim Verkauf des ETFs wird dieser Unterschied jedoch vollständig ausgeglichen. Die Steuerlast ist in Bezug auf den kompletten Ertrag, der während der gesamten Anlagedauer entsteht, bei ausschüttenden und thesaurierenden ETFs gleich hoch. Nur die Verteilung der Kapitalertragssteuer auf die einzelnen Jahre unterscheidet sich etwas.