Grundfreibetrag 2024, 2023, 2022 & Vorjahre

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuer­frei belassen wird. Das heißt, es muss keine Einkommen­steuer auf diesen Betrag gezahlt werden.

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Jeder Steuer­pflichtige hat einen Anspruch auf diesen jähr­lichen Frei­betrag. Denn durch dieses steuer­freie Existenz­minimum wird sicher­gestellt, dass zumindest der notwendige Lebens­unterhalt bestritten werden kann.

Der Grundfreibetrag hat aktuell in 2024 eine Höhe von 11.604 € (siehe BMF-Artikel vom 02.01.2024).

In den Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer können Sie nachlesen, wie geregelt wird, dass tatsächlich keine Einkommen­steuer für den Grund­frei­betrag fällig wird.

JahrGrund­frei­betragErhöhung
(absolut)
Erhöhung
(prozen­tual)
202411.604 €696 €6,4 %
202310.908 €561 €5,4 %
202210.347 €603 €6,2 %
20219.744 €336 €3,6 %
20209.408 €240 €2,6 %
20199.168 €168 €1,9 %
20189.000 €180 €2,0 %
20178.820 €168 €1,9 %
20168.652 €180 €2,1 %
20158.472 €118 €1,4 %
20148.354 €224 €2,8 %
20138.130 €126 €1,6 %
20128.004 €0 €0,0 %
20118.004 €0 €0,0 %
20108.004 €170 €2,2 %
20097.834 €170 €2,2 %
20087.664 €0 €0,0 %
20077.664 €0 €0,0 %
20067.664 €0 €0,0 %
20057.664 €0 €0,0 %
20047.664 €429 €5,9 %
20037.235 €0 €0,0 %
20027.235 €
Entwicklung der Grundfrei­beträge in Deutschland, Quelle: § 32a EStG
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Der Grundfreibetrag, so wie in der Tabelle dargestellt, gilt für ledige Steuer­pflichtige. Werden zwei Personen zusammen zur Einkommen­steuer veranlagt, ist der jähr­liche steuer­freie Betrag doppelt so hoch.

Verdient eine ledige Person im Jahr 2024 also nur 11.604 € brutto, muss diese darauf keine Steuern zahlen. Dies entspricht 967 € pro Monat. Jeder Euro, der über diesem Grund­frei­betrag liegt, wird dann nach dem aktuellen Einkommen­steuer­tarif versteuert. Für ein zusammen veranlagtes Paar hingegen sind entsprechend 1.934 € monatlich steuerfrei.

Genau genommen, ist es nicht das Brutto­gehalt, das für die Steuer­frei­heit unter dem Grund­frei­betrag liegen muss, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist nochmal geringer als das Brutto­ein­kommen, da noch Werbungs­kosten, Vorsorge­auf­wen­dungen und Ähn­liches abgezogen werden.

Den Effekt, den die in der Tabelle darge­stellte Anhebung der Steuer­frei­grenze auf die Einkommen­steuer­belastung hat, können Sie mit unserem Einkommen­steuer­rechner ausrechnen. Insgesamt handelt es sich dabei in der Regel um eine mini­male Ent­lastung bei der Einkommen­steuer. Für Gering­verdiener ist der Einfluss dabei deut­lich spür­barer als bei Personen mit hohem Einkommen.

Bei den gesetz­lichen Fest­legungen für die in 2024 zu zahlende Einkommen­steuer wurde auch eine für die Zukunft geschätzte Inflations­rate berück­sichtigt. Dadurch soll die kalte Progression, eine Steuer­mehr­belastung durch fehlende Anpassung an die Preis­steigerungs­rate, verhindert werden.

In unserem Einkommen­steuer­rechner sehen Sie auch den Ein­fluss der Anhe­bung des Grund­frei­betrags auf Ihren persön­lichen Durch­schnitts­steuer­satz und Grenz­steuer­satz. Zusätz­lich haben Sie die Mög­lich­keit die Höhe der Einkommen­steuer im Jahr 2024 direkt mit der aus dem Jahr 2023 zu vergleichen.

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