Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer in 2025
Die Berechnungsgrundlagen und Formeln für die Einkommensteuer des Jahres 2025 sind hier umfassend beschrieben.
Die Grundlage für diese Berechnungen liefert § 32a EStG. Dabei enthält das Gesetz immer nur die Formeln, die für das aktuelle Steuerjahr gelten.
Bei den hier genannten Formeln für das Jahr 2025 handelt sich es um die Berechnungsvorschriften aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz, das am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Um die Einkommensteuer zu berechnen, muss im ersten Schritt das zu versteuernde Einkommen (zvE) ermittelt werden.
Für alleinstehende Personen, deren Steuer nach dem Grundtarif festgelegt wird, ist das zvE identisch mit ihrem tatsächlichen zu versteuernden Einkommen.
Bei gemeinsam veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern, deren Steuer nach dem Splittingtarif ermittelt wird, wird das Einkommen beider Personen addiert und durch zwei geteilt, um das zvE für die Berechnung zu erhalten:
$$ zvE \hspace{0.2em} = \hspace{0.2em} \displaystyle \frac{ zvE \hspace{0.2em} (\hspace{0.1em}\text{Person 1} + \text{Person 2}\hspace{0.1em})}{2} $$
$$ \large zvE \hspace{0.3em}=\hspace{0.3em} \begin{cases} \hspace{0.3em} zvE \hspace{0.2em} (\hspace{0.1em}\text{Person 1}\hspace{0.1em}) &\text{falls Grundtarif} \\ \phantom{ x} \\ \hspace{0.3em} \displaystyle \frac{ zvE \hspace{0.2em} (\hspace{0.1em}\text{Person 1} + \text{Person 2}\hspace{0.1em})}{2} & \text{falls Splittingtarif} \end{cases} $$
Einkommensteuer-Berechnung 2025
Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens (zvE) gilt eine etwas andere Formel zur Berechnung der Einkommensteuer (ESt). Man unterscheidet 5 Fälle mit den folgenden gesetzlich festgelegten Formeln:
\(\text{1. Fall: } zvE \leq 12.096\text{ Euro}\) Ist das zu versteuernde Einkommen kleiner als oder gleich 12.096 Euro, also kleiner als der Grundfreibetrag in 2025, dann muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Dementsprechend gilt für die Einkommensteuer:
$$ESt = 0$$
\(\text{2. Fall: } 12.097 \text{ Euro} \leq zvE \leq 17.443\text{ Euro}\) Für ein zu versteuerndes Einkommen im Einkommensbereich von 12.097 Euro bis 17.443 Euro lässt sich die Einkommensteuer nach folgenden Formeln ermitteln:
$$y = (zvE - 12.096) / 10.000$$ $$ESt = (932,30 \cdot y + 1.400) \cdot y$$
Hier wird zunächst der Hilfswert \(y\) bestimmt und daraus im zweiten Schritt die Einkommensteuer berechnet.
\(\text{3. Fall: } 17.444 \text{ Euro} \leq zvE \leq 68.480\text{ Euro}\) Liegt das zu versteuernde Einkommen zwischen 17.444 Euro und 68.480 Euro, wird wie im vorherigen Fall zunächst ein Hilfswert \(z\) bestimmt:
$$z = (zvE - 17.443) / 10.000$$ $$ESt = (176,64\cdot z + 2.397) \cdot z + 1.015,13$$
Dieser Hilfswert wird in die zweite Formel eingesetzt und man erhält die Einkommensteuer.
\(\text{4. Fall: } 68.481\text{ Euro} \leq zvE \leq 277.825\text{ Euro}\) Bei einem zu versteuernden jährlichen Einkommen zwischen 68.481 Euro und 277.825 Euro gilt folgende vergleichsweise einfache Formel:
$$ESt = 0,42 \cdot zvE - 10.911,92$$
An dieser Formel kann man gut erkennen, dass hier für jeden hinzukommenden Euro 0,42 € Einkommensteuer fällig werden. Das heißt, der Grenzsteuersatz liegt in dieser Einkommensklasse bei 42 %. Dieser Steuersatz von 42 % wird auch Spitzensteuersatz genannt.
\(\text{5. Fall: } 277.826\text{ Euro} \leq zvE \) Zu versteuernde Einkommen ab 277.826 Euro werden maximal mit dem Höchststeuersatz von 45 % besteuert. Die Formel zur Berechnung der Einkommensteuer lautet:
$$ESt = 0,45 \cdot zvE - 19.246,67$$
In dieser Einkommensklasse werden für jeden hinzukommenden Euro 0,45 € Einkommensteuer gezahlt, d. h. der Grenzsteuersatz liegt bei 45 %. Dieser Steuersatz wird auch als Reichensteuer bezeichnet.
Für alle 5 Fälle wird der gerade berechnete Wert ESt zunächst auf ganze Euro abgerundet.
Für eine alleinstehende Person (Veranlagung nach Grundtabelle bzw. Grundtarif) ist ESt dann auch schon die zu zahlende Einkommensteuer.
Für Personen, die zusammen veranlagt werden (nach Splittingtabelle bzw. Splittingtarif), erhält man die Einkommensteuer, indem man den nach obigen Formeln ermittelten Wert ESt mit 2 multipliziert:
$$ \text{Einkommensteuer} \hspace{0.3em} = \hspace{0.3em} 2 \cdot ESt \hspace{0.3em} $$
$$ \large \text{Einkommensteuer}\hspace{0.3em} =\hspace{0.3em} \begin{cases} \hspace{0.2em} ESt & \text{falls Grundtarif} \\ \phantom{ x} \\ \hspace{0.2em} 2 \cdot ESt & \text{falls Splittingtarif} \end{cases} $$
Wenn gewünscht, steht Ihnen für diese Berechnung auch unser Einkommensteuerrechner zur Verfügung. Damit lassen sich neben der Einkommensteuer auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berechnen. Außerdem liefert der Rechner Angaben zum persönlichen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz.
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