Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt pro Veranlagungszeitraum nach den in § 32a EStG beschriebenen Regeln. Das Gesetz wird regelmäßig bei einer Änderung des Einkommensteuertarifs angepasst.
Hier finden Sie die Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2023, 2022, 2021, ..., 2017. Damit können Sie Ihre Einkommensteuer selbst berechnen bzw. nachrechnen.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit unseren praktischen Einkommensteuerrechner zu verwenden, der die Einkommensteuer auch für weiter zurückliegende Jahre berechnet.
Zusätzlich bestimmt der Rechner den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer sowie den Durchschnitts- und den Grenzsteuersatz.
Die Formel zur Berechnung der Einkommensteuer hängt immer von dem Einkommensbereich ab, in den das zu versteuernde Einkommen fällt. Ist das zu versteuernde Einkommen beispielsweise kleiner als der Grundfreibetrag, dann ist die Einkommensteuer gleich Null. In diesem Fall wird keine weitere Formel zur Berechnung der Einkommensteuer benötigt.
Liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag werden je nach Höhe dieses Einkommens gesetzlich festgelegte Formeln zur Einkommensteuer-Berechnung verwendet. Diese Formeln werden jedes Jahr überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Beachten Sie, dass das zu versteuernde Einkommen bei Arbeitnehmern nicht dem jährlichen Bruttogehalt entspricht, sondern in der Regel deutlich geringer ist.
Denn vom jährlichen Bruttoarbeitslohn werden zunächst noch die Werbungskosten (Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit, doppelte Haushaltsführung, Berufskleidung, Arbeitsmittel, Fort- und Weiterbildung etc.) abgezogen. So erhalten Sie die Summe der Einkünfte.
Von der Summe der Einkünfte werden dann noch der Altersentlastungsbetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.
Nach dem weiteren Abzug von Freibeträgen, wie beispielsweise dem Kinderfreibetrag, erhält man (vereinfacht beschrieben) das zu versteuernde Einkommen.
Die genaue Berechnung können Sie auch im Einkommensteuergesetz (§ 2 EStG) nachlesen oder für Ihr persönliches zu versteuerndes Einkommen (falls vorhanden) Ihrem Einkommensteuer-Bescheid entnehmen.
In den oben stehenden Links finden Sie die Berechnungsvorschriften zur Ermittlung der zu zahlen Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen für alle Jahre ab 2017.