Brutto-Netto-Rechner

Dieser praktische Brutto-Netto-Rechner ermittelt, was von Ihrem monat­lichen Brutto­gehalt nach Abzug von Steuern und Sozial­abgaben übrig bleibt.

Berechnen Sie hier das Netto aus dem Brutto - oder umgekehrt, d. h. geben Sie Ihr Wunsch-Nettogehalt ein und berechnen, welches Bruttogehalt Sie dafür verdienen müssten.

zwei berechnungen vergleichen

Brutto-Netto-Rechner

Was soll berechnet werden?
Netto
Einkommen
Bruttolohn:
Euro
betriebliche Altersvorsorge:
Euro
keine
Arbeitsort in:
Baden-Württemberg
Steuerdaten
Abrechnungsjahr:
2024
Steuerklasse:
1
Faktor:
jährl. Steuerfreibetrag:
Euro
nicht vorhanden
Kinderfreibeträge:
0,0
Geburtsjahr:
nach 1959
Zahlen Sie Kirchensteuer?
ja
Vorsorgeaufwendungen
Krankenversicherung:
gesetzlich (14,6 %)
Zusatzbeitrag:
%
1,7 %
nicht relevant für private KV
nicht relevant für private KV
kinderlos & mindestens 23 Jahre:
ja
nicht relevant für private KV
nicht relevant für private KV
Kinder unter 25:
keine
nicht relevant für private KV
nicht relevant für private KV
Beitrag private KV & PV:
Euro
nicht relevant für gesetzliche KV
nicht relevant für gesetzliche KV
Basisbeitrag private KV & PV:
Euro
nicht relevant für gesetzliche KV
nicht relevant für gesetzliche KV
gesetzl. Renten­versicherung:
ja
gesetzl. Arbeitslosen­versicherung:
ja
Ergebnis
Nettolohn:
Euro
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Im Ergebnis dieses Brutto-Netto-Rechners sehen Sie alle Beträge, die vom Brutto abge­zogen werden und welches Netto sich somit ergibt.

Zusätzlich wird dieses Ergebnis in einem Diagramm mit der prozen­tualen Auf­teilung auf die einzelnen Posten angezeigt.

Um das Nettogehalt zu berechnen, zieht man vom Brutto­gehalt Steuern, Sozial­abgaben sowie die betrieb­liche Alters­vorsorge ab.

Die Steuern ergeben sich als Summe aus der Lohn­steuer für die gewählte Steuer­klasse, dem Soli­daritäts­zuschlag und der Kirchen­steuer.

Brutto-Netto-Überblick

Brutto:
?
Steuern:
?
Sozialversicherung:
?
Arbeitskammerbeitrag:
?
betriebl. Altersvorsorge:
?
Netto:
?

Die Sozialabgaben setzen sich zusammen aus den Beiträgen zu Renten­versicherung, Arbeits­losen­versicherung, Kranken­versicherung und Pflege­versicherung. Diese Beiträge sind hierbei die Anteile des Arbeit­nehmers. Also genau die Beträge, die von Ihrem Brutto als Sozial­versicherungs­beiträge abgezogen werden.

Angestellte in Bremen müssen zusätz­lich zu den Sozial­versicherungs­beiträgen noch einen Beitrag zur Arbeit­nehmer­kammer zahlen. Dieser Arbeits­kammer­beitrag liegt in 2024 bei 0,14 % des Brutto­lohns, sofern das Monats­gehalt mindestens 538 € beträgt.

Um mit diesem Rechner Ihr Netto korrekt berechnen zu können, müssen Sie aus­führ­liche Angaben zu ihrem Einkommen, Ihren Steuer­daten und Ihren Vorsorge­aufwendungen machen. Dies ist notwendig, da die Berechnung des Nettos aus dem Brutto relativ komplex ist.

Einkommen: Bruttolohn, betriebliche Altersvorsorge

Als Bruttolohn tragen Sie Ihr monat­liches Brutto­gehalt ein. Außerdem gehören auch alle Beträge dazu, die genauso wie das Brutto versteuert werden, auch wenn diese separat auf der Gehalts­abrechnung aus­gewiesen werden. Hierzu zählen beispiels­weise die vermögens­wirksamen Leistungen.

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Falls Sie die umgekehrte Berech­nung machen möchten, also Netto in Brutto umrechnen, dann lassen Sie das Feld Brutto­lohn natür­lich frei. Statt­dessen tragen Sie unten im Rechner den gewünschten Nettolohn ein.

Zahlen Sie in eine betrieb­liche Alters­vorsorge ein, die steuer­lich gefördert vom Brutto abgezogen wird, müssen Sie diese für eine korrekte Berechnung des Nettos eben­falls im Bereich Einkommen angeben.

Darüber hinaus benötigt der Brutto-Netto-Rechner das Bundesland, in dem das Brutto­einkommen verdient wird. Das Bundes­land Ihres Arbeits­orts hat Einfluss auf die Höhe der Kirchen­steuer, auf Ihre Beiträge zur gesetz­lichen Renten­versicherung und auch zur Pflegeversicherung.

Steuerdaten: Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuer

Sie haben unter Abrechnungs­jahr die Möglich­keit das Netto für das aktuelle Jahr 2024 zu rechnen oder auch rückwirkend, z. B. für 2023 oder 2022.

Darunter wählen Sie im Brutto-Netto-Rechner die Steuerklasse, die auf Ihrer elektro­nischen Lohn­steuer­karte steht. Folgende Steuerklassen stehen zur Auswahl:

  • Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene oder Verwitwete ohne Kinder
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende Ledige, Geschiedene oder Verwitwete mit Kindern
  • Steuerklasse 3: Verheiratete Allein­verdiener oder Doppel­verdiener, bei denen der andere Ehe­partner die Steuerklasse 5 hat
  • Steuerklasse 4: Verheiratete Doppel­verdiener, bei denen der andere Ehe­partner ebenfalls die Steuerklasse 4 hat
  • Steuerklasse 4 mit Faktor: Verheiratete Paare, die ein unter­schied­lich hohes Brutto haben und den Vorteil des Ehegatten­splittings bereits beim monat­lichen Lohn­steuer­abzug gerecht unter­einander aufteilen möchten. Der Faktor wird vom Finanz­amt bei Beantragung auf Basis des voraus­sicht­lichen Brutto­einkommens beider Partner festgelegt.
  • Steuerklasse 5: Verheiratete Doppel­verdiener, bei denen der andere Ehe­partner die Steuerklasse 3 hat
  • Steuerklasse 6: Grund­sätz­lich für ein weiteres Arbeits­verhältnis (also für einen Nebenverdienst)

Zusätzlich können Sie einen jähr­lichen Steuer­frei­betrag ein­geben, falls dieser vom Finanz­amt auf Ihrer Lohnsteuer­karte einge­tragen wurde. Darüber hinaus wird für die Berechnung der Lohnsteuer die Anzahl Ihrer Kinder­frei­beträge benötigt.

Pro Kind gibt es in Deutsch­land einen Kinder­frei­betrag. Ein Kinder­frei­betrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu. Paare können sich aber auch ent­scheiden, die Kinder­frei­beträge komplett auf einen Eltern­teil zu über­tragen. Sie finden den Wert eben­falls auf Ihrer Lohnsteuerkarte.

Das Geburts­jahr spielt bei der Brutto-zu-Netto-Berechnung nur für ältere Arbeit­nehmer eine Rolle. Denn, wer das 64. Lebens­jahr über­schritten hat, erhält einen zusätz­lichen steuer­lichen Freibetrag, den soge­nannten Alters­entlastungs­betrag (siehe auch § 24a EStG).

Falls Sie Kirchensteuer zahlen, können Sie das im Rechner eben­falls eingeben. Der Satz zur Berech­nung der Kirchen­steuer wird dann entspre­chend dem gewählten Bundes­land mit 8 % oder 9 % berücksichtigt.

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Vorsorgeaufwendungen: gesetz­liche oder private Kranken­versicherung, Renten- und Arbeitslosen­versicherung

In diesem Bereich können Sie angeben, ob Sie in die gesetz­liche Renten­versicherung einzahlen, ob Sie in die gesetz­liche Arbeits­losen­versicherung einzahlen und welche Art von Krankenversicherung Sie haben.

Der Brutto-Netto-Rechner kann Ihre Beiträge sowohl für die gesetz­liche als auch die private Kranken­versicherung berechnen. Bei der gesetz­lichen Kranken­versicherung ist dafür ergänzend die Angabe des Zusatz­beitrags notwendig. Dieser ist von Kranken­kasse zu Kranken­kasse unter­schied­lich und wird regel­mäßig angepasst. Der durch­schnitt­liche Zusatz­beitrag liegt aktuell in 2024 bei 1,7 %.

Privat Versicherte können wählen zwischen einer Berech­nung mit Arbeit­geber­zuschuss oder ohne Arbeit­geber­zuschuss. In beiden Fällen muss im Rechner der gesamte Beitrag zur privaten Kranken­versicherung und privaten Pflege­versicherung eingetragen werden.

Darüber hinaus wird hier auch der gesamte Basis­beitrag benötigt, der dem Versicherten von seiner privaten Kranken­versicherung mitge­teilt wird. Der Basisbeitrag ist der für die Berech­nung der Lohn­steuer relevante Teil des Beitrags. Denn er gibt an, welcher Teil auf Leistungen entfällt, die auch von den gesetz­lichen Kranken­kassen gezahlt werden.

Bei einer Berechnung mit Arbeit­geber­zuschuss ist für das Jahr 2024 ein maxi­maler Zuschuss von 509,74 € möglich. Er ist aller­dings begrenzt auf 50 % des vom Versicherten gezahlten Beitrags.

Brutto in Netto umrechnen oder Netto in Brutto?

Sie können diesen Rechner in zwei­facher Weise verwenden. Entweder als Netto-Rechner oder als Brutto-Rechner.

Die übliche Anwendung wäre die als Netto-Rechner. Das heißt, Sie geben den Ihnen bekannten Bruttolohn ein und berechnen daraus, was nach Abzug von Steuern und Sozial­abgaben als Netto für Sie übrig bleibt. Sie rechnen also das Brutto in Netto um.

Alternativ verwenden Sie diesen Rechner als Brutto-Rechner. Das heißt, Sie haben zum Beispiel einen Wunsch-Nettolohn und möchten wissen, was Sie als Brutto dafür verdienen müssten. Dafür wählen Sie oben im Rechner aus, dass Sie das Brutto berechnen möchten. Unten im Rechner tragen Sie Ihr Wunsch-Netto ein. Beim Klick auf Berechnen wird dann eine Netto-in-Brutto Berechnung durchgeführt.

Wie bei allen unseren Rechnern haben Sie zusätz­lich die Möglich­keit zwei Berech­nungen parallel auszu­führen und so zum Beispiel zwei Nettolohn-Berechnungen direkt mit­ein­ander zu vergleichen. Auch auf der einen Seite Brutto in Netto umrechnen und gleich­zeitig auf der anderen Seite Netto in Brutto ist möglich.

So kann der Rechner für verschiedene Zwecke optimal genutzt werden.

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