Arbeitszeit-Rechner mit gesetzlicher Pausenregelung
Berechnen Sie hier Ihre tägliche Arbeitszeit ganz exakt und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Pausenzeiten.
Um welche Uhrzeit haben Sie Ihre Arbeit begonnen, von wann bis wann haben Sie Pausen gemacht und wann die Arbeitszeit wieder beendet?
Arbeitszeitrechner mit gesetzlicher Pausenregelung
Tragen Sie einfach alle Uhrzeiten in den Rechner ein und berechnen damit die Arbeitszeit unter Beachtung der Pausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz.
Sie können bis zu drei Pausen eingeben. Jede Arbeitspause muss hierbei mit der Uhrzeit des Pausenbeginns und des Pausenendes eingetragen werden.
Unser Rechner benötigt an dieser Stelle so genaue Zeiten, um die gesetzlichen Pausenregelungen korrekt beachten zu können.
Nach dem Klick auf Berechnen ermittelt der Rechner Ihre Arbeitszeit abzüglich aller Pausen. Wenn Sie weniger Pausen gemacht haben, als gesetzlich vorgeschrieben sind, dann werden zusätzliche Arbeitspausen hinzugefügt.
Arbeiten Sie nachts? Kein Problem! Sie können unseren Arbeitszeitrechner trotzdem verwenden. Der Rechner erkennt automatisch, dass bei einem Arbeitsbeginn von 21 Uhr und einem Arbeitsende von 5 Uhr offensichtlich nachts gearbeitet wurde.
In der Ausgabe unter dem Rechner finden Sie als Ergebnis Ihre tatsächliche Arbeitszeit (die Netto-Arbeitszeit), Ihre Brutto-Arbeitszeit sowie alle Pausen als Summe. Unterteilt werden diese Arbeitspausen nur noch in "eingegebene Pausen" und "zusätzliche gesetzliche Pausen".
Darüber hinaus werden alle berechneten Zeiten, d. h. Arbeitszeiten und Pausenzeiten, auch in Dezimalschreibweise angegeben. Das hilft beispielsweise dabei, die Arbeitszeiten mehrerer Tage zu addieren und so die Wochenarbeitszeit zu ermitteln.
Gesetzliche Pausenzeiten
Dieser Rechner berücksichtigt automatisch die gesetzlichen Pausenzeiten. Was bedeutet das ganz konkret?
Laut § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt folgende Pausenregelung bei Berechnung der täglichen Arbeitszeit:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden bis 9 Stunden muss also eine Arbeitspause von mindestens 30 Minuten genommen werden. Wer mehr als 9 Stunden arbeitet, darf und muss laut Gesetz mindestens 45 Minuten Pause machen. In § 4 ArbZG findet man darüber hinaus folgenden Satz:
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Wir interpretieren diese beiden Regeln in unserem Rechner so, dass nach spätestens 6 Stunden geleisteter Arbeit eine 30-minütige Pause zu beginnen hat. Wurde ein Teil dieser Pause, z. B. 20 Minuten, bereits vorher genommen, dann ist nach 6 Stunden nur noch Rest, also hier 10 Minuten, als gesetzliche Pausenzeit zu verbringen.
Für eine Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden erfolgt die Berechnung analog zur 6-Stunden-Regel. Sobald 9 Stunden Arbeitszeit erreicht sind, muss spätestens eine 15-minütige Pause beginnen. Wurde diese Pause vorher schon ganz oder teilweise genommen, wird diese Zeit von den 15 Minuten abgezogen, so dass nur noch der Rest als Pause zu erfolgen hat.
In § 4 ArbZG ist zudem geregelt, dass eine Pause mindestens 15 Minuten dauern muss. In § 7 ArbZG sind hierzu allerdings auch abweichende Regelungen genannt, so dass dieser Arbeitszeitrechner keine Mindestlänge für die Pausen vorsieht. Geben Sie daher in unserem Rechner nur Pausen an, die in Ihrem Betrieb bei Ihrer Tätigkeit auch als Pause gelten.
Zahlenbeispiele zur gesetzlichen Pausenregelung
Hier ein paar Beispiele, wie sich die in diesem Rechner umgesetzten Pausenregelungen auf die berechneten Arbeitszeiten und Pausenzeiten auswirken:
- Arbeitsbeginn: 8 Uhr, Arbeitsende: 13:30 Uhr
Sie arbeiten in diesem Fall 5 Stunden und 30 Minuten und müssen gesetzlich keine Pause machen. - Arbeitsbeginn: 8 Uhr, Arbeitsende: 14:15 Uhr
Hier arbeiten Sie 6 Stunden und 15 Minuten. Die Arbeitszeit liegt über 6 Stunden. Die letzten 15 Minuten würden somit als Pause gelten. Ihre gesetzliche Arbeitszeit nach Abzug der Pause beträgt 6 Stunden. - Arbeitsbeginn: 8 Uhr, Arbeitsende: 15:30 Uhr, Pause von 12:15 Uhr bis 12:35 Uhr
Die Arbeitszeit nach Abzug der Pause von 20 Minuten liegt bei 7 Stunden und 10 Minuten. Gesetzlich sind aber mindestens 30 Minuten als Ruhepause vorgeschrieben. Sie müssen, um das Gesetz zu erfüllen, noch ein weitere Pause von 10 Minuten machen. Ihre Arbeitszeit nach Abzug der gesetzlichen Pausenzeiten beträgt exakt 7 Stunden. - Arbeitsbeginn: 8 Uhr, Arbeitsende: 17:30 Uhr, Mittagspause von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Ihre Arbeitszeit nach Abzug der Mittagspause von 30 Minuten liegt bei exakt 9 Stunden. Gesetzlich ist in diesem Fall keine weitere Pause vorgeschrieben. Die Arbeitszeit beträgt hier entsprechend 9 Stunden. - Arbeitsbeginn: 8 Uhr, Arbeitsende: 18:00 Uhr, Mittagspause von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Ihre Arbeitszeit nach Abzug der Mittagspause von 30 Minuten liegt bei 9 Stunden und 30 Minuten. Gesetzlich sind für eine Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden jedoch mindestens 45 Minuten als Pause vorgeschrieben. Daher müssten Sie noch eine weitere Pause von 15 Minuten machen. Die Arbeitszeit bei Einhaltung der Pausen nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz beträgt hier entsprechend 9 Stunden und 15 Minuten.
Firmen, die ihren Arbeitnehmern eine Arbeit mit Gleitzeit ermöglichen, erfassen die Arbeitsstunden und die Pausen in der Regel elektronisch. Falls hier die gesetzlichen Pausenzeiten in den Zeiträumen von 6 bzw. 9 Stunden nicht eingehalten werden, sollten diese automatisch abgezogen und entsprechend nicht als Arbeitszeit gewertet werden.
Dadurch stellen die Firmen sicher, dass sie sich an das Arbeitszeitgesetz und die gesetzlichen Pausenzeiten halten.
Unser Rechner sowie die oben genannten Beispiele gehen davon aus, dass es in der Firma keine Sonderregelungen bezüglich der Pausen gibt. Legt ein Betrieb zum Beispiel fest, dass spätestens nach 6 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten zu erfolgen hat, dann spricht gesetzlich erstmal nichts gegen diese Sonderregelung.
Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts längere Pausen als die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen anordnen. Dieser Arbeitszeitrechner kann solche Sonderregelungen allerdings nicht automatisch berücksichtigen.
Sofern in Ihrer Firma keine Sonderregelungen zur Anwendung kommen, haben Sie mit unserem Rechner die Möglichkeit, die Berechnung Ihrer Arbeitszeit unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen selbst durchzuführen. Ebenso können Sie die Berechnung Ihres Arbeitgebers prüfen und gegebenenfalls nachfragen.
Weitere Regelungen zur Arbeitszeit sowie zu Ausnahmen von den oben genannten Regeln, können Sie bei Interesse mit allen Details im Arbeitszeitgesetz nachlesen.