Wie hoch ist der Mindestlohn?
Einführung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01.01.2015 in Deutschland eingeführt. Ziel des Mindestlohn-Gesetzes war es, in naher Zukunft in allen Branchen eine feste Lohnuntergrenze durchzusetzen - also einen Stundenlohn, der nicht unterschritten werden darf.
Arbeitnehmer sollen dadurch vor Dumpinglöhnen geschützt werden. Gleichzeitig wird damit erreicht, dass immer weniger Vollzeitbeschäftigte zusätzlich zum normalen Gehalt Sozialleistungen des Staats benötigen.
Mindestlohn 2024 und 2025 - Erhöhung in 2 Stufen ab 01.01.2024
Am 15.11.2023 wurde die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung vom Bundeskabinett beschlossen.
Hierin festgelegt ist eine Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2024 um 41 Cent von 12 Euro auf 12,41 Euro. Dies entspricht einer Anhebung um 3,4 %.
Ab Januar 2025 soll dann eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde erfolgen.
In unserer Mindestlohn-Tabelle für Deutschland finden Sie alle bisherigen Mindestlöhne inklusive der jeweiligen prozentualen Erhöhungen übersichtlich dargestellt.
Möchten Sie das Monatsgehalt berechnen, das Sie bei Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und dem aktuellen Mindestlohn von 12,41 Euro erhalten?
Dann tragen Sie in unseren Stundenlohnrechner einfach die Anzahl Ihrer Arbeitsstunden pro Woche ein und wählen Monatsgehalt berechnen aus.
Dieses Monatsgehalt ist dann allerdings als Bruttolohn zu verstehen. Was sich daraus als Nettolohn ergibt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Hier können Sie Ihren Nettolohn berechnen.
Grundsätzlich zu beachten ist beim Mindestlohn folgende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Erhält ein Arbeitnehmer Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, vorbehaltlos und unwiderruflich als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistungen, können diese mit herangezogen werden, um die Lohnuntergrenze zu erreichen. Sonderzahlungen werden also bei der Überprüfung, ob der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt, berücksichtigt.
Zulagen und Zuschläge hingegen, die für Arbeiten erbracht werden, die über die Normalleistung hinaus gehen, können nicht als Bestandteile des Mindestlohns betrachtet werden. Hierzu zählen beispielsweise Überstundenzuschläge, Nachtzuschläge, Schichtzulagen und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntagsarbeit oder auch Trinkgelder.
Mindestlohn 2021 und 2022 - Erhöhung in 4 Stufen ab 01.01.2021
Am 30.06.2020 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen.
Im Januar 2021 wurde dadurch mit der 1. Stufe der Mindestlohn auf 9,50 Euro erhöht und stieg - nur ein halbes Jahr später - im Juli 2021 auf 9,60 Euro.
Die dritte Stufe der Erhöhung erfolgte im Januar 2022 mit 9,82 Euro und mit der vierten und letzten Stufe ab Juli 2022 wurde der Mindestlohn auf 10,45 Euro erhöht.
Nur wenige Monate später - zum 01.10.2022 - kam es im Rahmen einer einmaligen Anpassung aufgrund des Mindestlohnerhöhungsgesetzes zu einer relativ großen Erhöhung des Mindestlohns auf ganze 12 Euro.
Mindestlohn 2020 - Erhöhung um 0,16 Euro
Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2018 eine neue Empfehlung für den Mindestlohn in 2019 und 2020 ausgesprochen, die inzwischen rechtsverbindlich gilt.
Der Mindestlohn lag für das Jahr 2020 bei 9,35 Euro pro Stunde. Für das Vorjahr 2019 betrug diese Untergrenze für den Stundenlohn noch 9,19 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 1,7 Prozent. Details zur Steigerung des Mindestlohns im Jahr 2020 können Sie auf der Website der Bundesregierung nachlesen.
Diese Erhöhung ist das Ergebnis einer Gesamtabwägung der Kommission darüber, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie zeitgleich die Beschäftigung nicht zu gefährden.
Wie hoch ist Mindestlohn ab Januar 2017?
Seit 01.01.2017 liegt der Mindestlohn bei 8,84 Euro pro Stunde. Dies hat die Mindestlohnkommission im Juni 2016 beschlossen. Die Kommission orientierte sich bei ihrer Festlegung am durchschnittlichen tariflichen Stundenlohn und kam so zu dieser Erhöhung um exakt 4 Prozent. Hiervon profitieren mehrere Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor.
Vor 2017 galt noch ein Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde für alle Arbeitnehmer im Sinnes des Mindestlohngesetzes. Dies war der erste Mindestlohn in Deutschland, der am 01.01.2015 eingeführt wurde.
Was gilt für Mini-Jobber?
Auch Mini-Jobber erhalten ab 01.01.2024 mindestens einen Lohn von 12,41 Euro pro geleisteter Zeitstunde. Möchte ein Mini-Jobber die Grenze von 538 Euro pro Monat nicht überschreiten, darf er ca. 43 Stunden im Monat arbeiten.
Überschreitet der Mini-Jobber, der den Mindestlohn erhält, diese Arbeitszeit, indem er mehr als ca. 10 Stunden pro Woche arbeitet, handelt es sich nicht mehr um einen 538-Euro-Minijob. Es ist dann ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Die genaue Formel zur Berechnung des Monatslohns sieht wie folgt aus:
Monatslohn = Stundenlohn · (wöchentliche Arbeitsstunden) · 13 ÷ 3
So ergibt sich bei einer 10-Stunden-Woche und dem Mindestlohn von 12,41 Euro ein monatliches Gehalt von 537,77 Euro:
Monatslohn = 12,41 € · 10 · 13 ÷ 3 = 537,77 €
Die für 2024 gültige Minijob-Grenze von 538 Euro wäre somit bei 10 Stunden Arbeitszeit pro Woche eingehalten.
Welche Ausnahmen gelten für die Einhaltung des Mindestlohns?
Es gibt nicht besonders viele Ausnahmen, die dauerhaft gelten sollen.
In § 22 des Mindestlohn-Gesetzes sind Personengruppen aufgeführt, für die der Mindestlohn nicht gilt. Dazu gehören unter anderem :
- Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende
- ehrenamtlich tätige Beschäftigte
- Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung)
- teilweise Praktikanten, beispielsweise solche, die ein Pflichtpraktikum absolvieren
Für einige Gruppen, darunter u.a. Zeitungszusteller, Friseure, Leiharbeiter, Beschäftigte in der Textilbranche, Fleischindustrie, Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau, galten bis 31.12.2017 noch Übergangs- und Sonderregelungen. Aber auch in diesen Bereichen musste spätestens ab dem 01. Januar 2017 ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden.
Ab Januar 2018 gelten für die gerade genannten Branchen mit aktuell vorhandenen Übergangsregelungen keine Ausnahmen mehr.
Für Fragen zum Mindestlohn aller Art (auch dazu, ob das eigene Gehalt dem Mindestlohngesetz entspricht) hat das Bundesministerium für Soziales und Arbeit eine Hotline eingerichtet. Rufen Sie die Hotline an, um Ihre persönlichen Fragen zum Mindestlohn zu klären.