Mindestlohn in Deutschland (Tabelle)
Hier finden Sie eine ausführliche Tabelle mit dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland, sowie den zukünftigen und vergangenen Mindestlöhnen.
Die Tabelle enthält neben dem Mindestlohn auch das monatliche Bruttogehalt, das sich bei Zahlung dieses Mindestlohns bei einer 40-stündigen Arbeitswoche ergeben würde.
Möchten Sie wissen, welches Netto sich für Sie persönlich aus diesem Bruttolohn ergibt, verwenden Sie gerne unseren Nettolohnrechner.
Während der Mindestlohn ein Bruttobetrag ist, der für alle gleich hoch ist, ist das sich daraus ergebende Nettogehalt verschieden. Es hängt in Deutschland von der Steuerklasse, dem Wohnort sowie einigen weiteren Kriterien ab und muss daher individuell berechnet werden.
Datum | Mindestlohn | Monatslohn bei 40-Stunden-Woche | prozentuale Erhöhung |
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01.2025 | 12,82 € | 2.222 € | 3,3 % |
01.2024 | 12,41 € | 2.151 € | 3,4 % |
10.2022 | 12,00 € | 2.080 € | 14,8 % |
07.2022 | 10,45 € | 1.811 € | 6,4 % |
01.2022 | 9,82 € | 1.702 € | 2,3 % |
07.2021 | 9,60 € | 1.664 € | 1,1 % |
01.2021 | 9,50 € | 1.647 € | 1,6 % |
01.2020 | 9,35 € | 1.621 € | 1,7 % |
01.2019 | 9,19 € | 1.593 € | 4,0 % |
01.2017 | 8,84 € | 1.532 € | 4,0 % |
01.2015 | 8,50 € | 1.473 € | |
In der oben stehenden Tabelle sehen Sie außerdem, um wie viel Prozent der jeweils neue Mindestlohn im Vergleich zum Vorgänger gestiegen ist. Die Abstände der Erhöhungen schwanken dabei zwischen 3 Monaten und 2 Jahren.
Seit Einführung eines Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 wurde dieser immer wieder erhöht. Der erste Mindestlohn ab Januar 2015 lag bei 8,50 €. Danach gab es bisher 8 Erhöhungen.
Die nächste Erhöhung des Mindestlohns erfolgt zum 01.01.2024 von aktuell 12 Euro auf 12,41 Euro. Dies wurde vom Bundeskabinett am 15.11.2023 beschlossen. Im Rahmen dieser Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung wurde außerdem eine Anhebung des Mindestlohns ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde festgelegt.
Die aktuellen Beschlüsse zu allen Erhöhungen des Mindestlohns in Deutschland auf Basis der Empfehlung der Mindestlohnkommission können Sie auch auf der Website der Bundesregierung nachlesen.
Die Mindestlohnkommission prüft regelmäßig die Höhe des Mindestlohns. Die geeignete Höhe muss sowohl zum Schutz der Arbeitnehmer beitragen als auch vernünftige Wettbewerbsbedingungen schaffen und vor allem auch die Beschäftigung nicht gefährden.
Die gesetzliche Grundlage für den Mindestlohn mit allen Details können Sie im Mindestlohngesetz (MiLoG) nachschlagen.
Wer nicht exakt 40 Stunden pro Woche arbeitet bzw. einfach in Teilzeit beschäftigt ist, erhält bei Zahlung des Mindestlohns nicht das in der Tabelle genannte Monatsgehalt. Je nach Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden ist dieses monatliche Brutto dann höher oder niedriger.
Mit folgender Formel kann der Monatslohn aus dem Mindestlohn sehr leicht berechnet werden:
Monatslohn = Mindestlohn · (wöchentliche Arbeitsstunden) · 13 ÷ 3
So ergibt sich bei einer 40-Stunden-Woche und einem Mindestlohn von beispielsweise 12,41 Euro ein monatliches Gehalt von 2.151 Euro:
Monatslohn = 12,41 € · 40 · 13 ÷ 3 = 2.151 €
Alternativ verwenden Sie für die Berechnung des Monatslohns unseren Stundenlohnrechner. Geben Sie in den Rechner einfach die Anzahl Ihrer Arbeitsstunden pro Woche ein, wählen Monatsgehalt berechnen aus und tragen den betreffenden Mindestlohn als Stundenlohn ein. Der Rechner bestimmt daraus den monatlichen Bruttolohn.