Zinsrechner mit Berechnung von Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Zinsrechner erweitert: Der Rechner berücksichtigt jetzt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge sowie den Sparer-Pauschbetrag und berechnet auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Rechner erweitert: Jetzt mit Abgeltungssteuer, Sparer-Pauschbetrag (Freibetrag) und Kirchensteuer! Kennen Sie bereits die Höhe Ihrer Kapitalerträge? Dann berechnen Sie die Abgeltungssteuer direkt! Im Zinsrechner für einmalige Kapitalanlage lässt sich jetzt auswählen, ob die Kapitalertragssteuer auf Kapitalerträge bei der Berechnung berücksichtigt werden soll.
Unser Rechner verwendet dabei zur Berechnung der Kapitalertragssteuer die am 01.01.2009 eingeführte Abgeltungssteuer (siehe § 32d EStG).
Mit der Abgeltungssteuer werden die über dem Sparer-Pauschbetrag, auch Freibetrag genannten, liegenden Kapitaleinkünfte pauschal mit einem Satz 25 % besteuert.
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt aktuell in 2024 bei Ehepartnern bzw. Lebenspartnern, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, 2.000 Euro und bei allen anderen Personen 1.000 Euro.
Der gesamte auf Kapitalerträge zu zahlende Steuerbetrag ergibt sich, wenn zu der Abgeltungssteuer noch 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie für kirchensteuerpflichtige Personen in Abhängigkeit vom Bundesland die Kirchensteuer von 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 % (in den restlichen 14 Bundesländern) hinzugerechnet wird.
Insgesamt erhält man so, je nach Bundesland bzw. Kirchensteuersatz, Steuersätze zwischen 26,375 % und 27,995 %, die jährlich auf die den Sparerfreibetrag übersteigenden Zinserträge anfallen. Steuerpflichtige mit eher niedrigem Einkommen, deren Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, sollten im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüfen lassen, ob eine Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz günstiger wäre (Günstigerprüfung). In diesem Fall würden dann wahrscheinlich weniger Steuern anfallen als der Zinsrechner unter Verwendung der pauschalen Abgeltungssteuer ausgibt.
Im Zinsrechner können Sie wählen, ob die Abgeltungssteuer von den für jedes Jahr berechneten Zinsen direkt abgezogen werden soll oder nicht. Als Ausgabe im Rechner erhalten Sie dann eine übersichtliche Tabelle mit dem Kapital zu Jahresanfang, den erworbenen Zinsen, den abzuziehenden Steuern (Summe aus Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer) und dem Kapital zu Jahresende.
Insbesondere für eine Kapitalanlage mit höheren Geldbeträgen, bei der die jährlichen Zinsen den Freibetrag überschreiten, sollte man bei der Berechnung die Abgeltungssteuer einbeziehen, um eine realistische Zinsentwicklung zu erhalten. Denn Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in Deutschland voll steuerpflichtig und werden bei Überschreiten des freigestellten Betrags großteils sogar automatisiert von den Geldinstituten an das zuständige Finanzamt abgeführt.