Zinsrechner mit Berechnung von Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Zinsrechner erweitert: Der Rechner berück­sich­tigt jetzt die Abgeltungs­steuer auf Kapital­erträge sowie den Sparer-Pausch­betrag und berechnet auch Kirchen­steuer und Solidaritäts­zuschlag.

Zinsen Abgeltungssteuer

Zinsrechner - jetzt neu mit Abgeltungssteuer (optional)

Rechner erweitert: Jetzt mit Abgeltungssteuer, Sparer-Pauschbetrag (Freibetrag) und Kirchensteuer!
Abgeltungssteuer-Rechner

Abgeltungssteuer-Rechner

Kennen Sie bereits die Höhe Ihrer Kapitalerträge? Dann berechnen Sie die Abgeltungssteuer direkt!

Im Zinsrechner für ein­malige Kapital­anlage lässt sich jetzt aus­wählen, ob die Kapitalertrags­steuer auf Kapital­erträge bei der Berech­nung berück­sich­tigt werden soll.

Unser Rechner verwendet dabei zur Berech­nung der Kapital­ertrags­steuer die am 01.01.2009 einge­führte Abgeltungs­steuer (siehe § 32d EStG).

Mit der Abgeltungs­steuer werden die über dem Sparer-Pausch­betrag, auch Frei­betrag genannten, liegenden Kapital­einkünfte pau­schal mit einem Satz 25 % besteuert.

Der Sparer-Pausch­betrag beträgt aktuell in 2024 bei Ehe­partnern bzw. Lebens­part­nern, die zusammen zur Einkommen­steuer veranlagt werden, 2.000 Euro und bei allen anderen Personen 1.000 Euro.

Der gesamte auf Kapital­erträge zu zahlende Steuer­betrag ergibt sich, wenn zu der Abgeltungs­steuer noch 5,5 % Soli­daritäts­zu­schlag sowie für kirchen­steuer­pflich­tige Personen in Abhän­gig­keit vom Bundes­land die Kirchen­steuer von 8 % (Bayern und Baden-Württem­berg) bzw. 9 % (in den restlichen 14 Bundes­ländern) hinzu­gerechnet wird.

Insgesamt erhält man so, je nach Bundes­land bzw. Kirchen­steuer­satz, Steuer­sätze zwischen 26,375 % und 27,995 %, die jähr­lich auf die den Sparer­frei­betrag über­stei­genden Zins­erträge anfallen. Steuer­pflich­tige mit eher niedrigem Einkommen, deren Grenz­steuer­satz unter 25 Prozent liegt, sollten im Rahmen der Einkommen­steuer­erklärung prüfen lassen, ob eine Besteuerung mit dem persön­lichen Steuer­satz günstiger wäre (Günstiger­prüfung). In diesem Fall würden dann wahr­schein­lich weniger Steuern anfallen als der Zins­rechner unter Verwen­dung der pauschalen Abgeltungs­steuer ausgibt.

Im Zinsrechner können Sie wählen, ob die Abgeltungs­steuer von den für jedes Jahr berech­neten Zinsen direkt abgezogen werden soll oder nicht. Als Ausgabe im Rechner erhalten Sie dann eine über­sicht­liche Tabelle mit dem Kapital zu Jahres­anfang, den erworbenen Zinsen, den abzu­ziehenden Steuern (Summe aus Abgeltungs­steuer, Soli und Kirchen­steuer) und dem Kapital zu Jahres­ende.

Insbesondere für eine Kapital­anlage mit höheren Geld­beträgen, bei der die jähr­lichen Zinsen den Frei­betrag über­schreiten, sollte man bei der Berech­nung die Abgeltungs­steuer einbe­ziehen, um eine rea­lis­tische Zins­ent­wick­lung zu erhalten. Denn Einkünfte aus Kapital­vermögen sind in Deutsch­land voll steuer­pflichtig und werden bei Über­schreiten des frei­gestellten Betrags groß­teils sogar auto­mati­siert von den Geld­instituten an das zuständige Finanz­amt abge­führt.

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