Kfz-Steuer-Rechner

Der Kfz-Steuer-Rechner berechnet die jähr­liche in Deutsch­land anfallende Kfz-Steuer für PKW, Motor­räder, Anhänger und Elektro­fahrzeuge.

In diesem Rechner ist das seit 2009 gültige neue Kfz-Steuer-Gesetz zur Förderung schad­stoff­armer Fahr­zeuge umge­setzt. Die Anpassungen des Gesetzes bis 2024 sind eben­falls berück­sichtigt.

zwei berechnungen vergleichen

Kfz-Steuer-Rechner

Fahrzeugart:
PKW
Erstzulassungsdatum:
ab 01.01.2021
nicht relevant
nicht relevant
Antriebsart:
Otto / Wankel
nicht relevant
nicht relevant
Hubraum:
ccm
nicht relevant
nicht relevant
CO2 - Wert:
g / km
nicht relevant
nicht relevant
Zulässiges Gesamtgewicht:
kg
nicht relevant
nicht relevant
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Tragen Sie zur Kfz-Steuer-Berechnung für einen PKW einfach Erst­zulassungs­datum, Antrieb­sart, Hub­raum und CO2-Ausstoß ein und berechnen damit die Höhe Ihrer jährlichen Steuer.

Das Erstzulassungsdatum, den Hubraum und Höhe der CO2-Emission finden Sie in der Zulassungs­beschei­nigung Teil I. Alter­nativ können Sie den CO2-Ausstoß anhand des Verbrauchs mit unserem Benzinverbrauchsrechner berechnen.

Möchten Sie die Kfz-Steuer für ein Motorrad berechnen, müssen Sie lediglich den Hubraum des Motor­rads in Kubik­zenti­metern eingeben.

Für Anhänger und Elektroautos bzw. Elektro­fahrzeuge ist vor allem das zulässige Gesamt­gewicht ausschlag­gebend für die Höhe der Kfz-Steuer.

Für Elektro­fahr­zeuge ist zusätz­lich das Erst­zulassungs­datum relevant. Ab diesem Datum ist das Fahr­zeug für maximal 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit ist. Die Befreiung gilt für alle Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2025 erstmalig zugelassen werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.

Der Kfz-Steuer-Rechner gibt für PKW neben der Höhe der jähr­lichen Kfz-Steuer zusätz­lich den Anteil davon, der auf die CO2-Emission zurück­zu­führen ist, aus. Diesen Anteil könnte man theo­retisch sparen, wenn man auf einen verbrauchs­armen, umwelt­freund­lichen PKW umsteigt.

Beim Kauf eines Neuwagens stellt sich oft die Frage: Diesel oder Benziner? Im Hinblick auf die Kfz-Steuer könnte das so aussehen: Sie schwanken zwischen einem Opel Astra mit Benzin­motor, 1598 ccm Hub­raum und einer CO2-Emission von 154 g/km und einem anderen Opel Astra mit Diesel­motor, einem Hub­raum von 1956 ccm und einem CO2-Ausstoß von 134 g/km. Wie hoch wäre Ihre Kfz-Steuer bei Erst­zu­lassung in 2024? Vergleichen Sie im Kfz-Steuer-Rechner, ob Diesel oder Benziner in Bezug auf die Kfz-Steuer günstiger ist!

Vergleichen Sie im Kfz-Steuer-Rechner, ob Diesel oder Benziner in Bezug auf die Kfz-Steuer günstiger ist!

Höhe der Kfz-Steuer

Die Berechnung der Kfz-Steuer in diesem Rechner erfolgt nach § 9 des Kraft­fahrzeug-Steuer-Gesetzes.

Dieses Gesetz sieht für PKW bei erst­maliger Zulassung ab dem 01.07.2009 eine Steuer je ange­fan­gener 100 Kubik­zenti­meter Hub­raum von 2 Euro für Fremd­zündungs­motoren (Benzin) und 9,50 Euro für Selbst­zündungs­motoren (Diesel) vor.

Hinzu kommen unabhängig von der Motor­art für jedes Gramm CO2, das einen bestimmten CO2-Frei­betrag über­steigt, nochmal mindestens 2 Euro pro Gramm. Die Höhe dieses Frei­betrags hängt vom Datum der Erst­zu­lassung ab und liegt für Erst­zu­lassungen in 2024 bei 95 g/km.

Für Motorräder erfolgt die Besteuerung je 25 Kubik­zenti­meter Hub­raum mit 1,84 Euro. Die Höhe der CO2-Emission wird beim Motorrad nicht berücksichtigt.

Anhänger von Kraftfahrzeugen werden nach Gewicht besteuert. Im Jahr 2024 werden pro ange­fan­gener 200 Kilogramm zulässiger Gesamt­masse 7,46 Euro an Kfz-Steuer fällig, höchstens jedoch 373 Euro pro Jahr.

Für Elektrofahrzeuge wird die Kfz-Steuer eben­falls in Abhän­gig­keit des zulässigen Gesamt­gewichts berechnet. In den meisten Fällen muss jedoch in 2024 noch keine Kfz-Steuer für Elektro­autos gezahlt werden. Nach § 3 Kraft­fahrzeug-Steuer-Gesetz sind Elektro­fahr­zeuge bei Erst­zulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuer­befreiung wird längstens bis zum 31.12.2030 gewährt.

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CO2 - Steuer 2024

Ab 2012 wurde für Erstzu­lassungen in diesem Jahr der CO2-Frei­betrag für PKW von 120 g/km auf 110 g/km gesenkt. Das heißt, jedes Gramm CO2 über 110 wurde mit 2 Euro in der jähr­lichen Kfz-Steuer berück­sich­tigt. In 2013 blieb diese Regelung unver­ändert. Im Kfz-Steuer-Rechner wählen Sie hier­für den ent­sprechenden Zeit­raum (2012 bis 2013) beim Erst­zulassungs­datum.

Ab 2014 wurde die CO2-Grenze dann noch­mal von 110 g/km auf 95 g/km gesenkt. Für nach 2014 erst­malig zuge­lassene PKW wird daher eine höhere Kfz-Steuer fällig als für noch in 2013 ange­meldete Autos, sofern die CO2-Emission über 95 Gramm pro Kilometer liegt.

Im Jahr 2024 gibt es keine weitere Senkung der CO2-Grenze. Allerdings wurden für ab Januar 2021 erst­malig zuge­lassene PKW höhere Beträge für jedes Gramm Kohlen­dioxid­emission, das 95 Gramm je Kilometer über­schreitet, eingeführt.

So werden bei Neuzulassungen ab 01.01.2021 für PKW mit einem Emissions­wert von über 95 g/km bis zu 115 g/km wie bisher 2 Euro pro Gramm fällig. Dieser Betrag steigt dann stufen­weise auf bis zu 4 Euro pro Gramm, wie Sie der folgenden Tabelle entnehmen können:

EmissionswertSteuer pro Gramm
über 95 g/km bis zu 115 g/km2,00 Euro
über 115 g/km bis zu 135 g/km2,20 Euro
über 135 g/km bis zu 155 g/km2,50 Euro
über 155 g/km bis zu 175 g/km2,90 Euro
über 175 g/km bis zu 195 g/km3,40 Euro
über 195 g/km4,00 Euro
Jährliche Kfz-Steuer pro Gramm CO2-Emission, Quelle: § 9 Kfz-Steuer-Gesetz

Die CO2-Emissions­werte sind hierbei die nach dem neuen Abgas­prüf­verfahren ermittelten Werte, das für Neuzulassungen ab dem 01.09.2018 gilt.

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