Kfz-Steuer-Rechner
Der Kfz-Steuer-Rechner berechnet die jährliche in Deutschland anfallende Kfz-Steuer für PKW, Motorräder, Anhänger und Elektrofahrzeuge.
In diesem Rechner ist das seit 2009 gültige neue Kfz-Steuer-Gesetz zur Förderung schadstoffarmer Fahrzeuge umgesetzt. Die Anpassungen des Gesetzes bis 2024 sind ebenfalls berücksichtigt.
Tragen Sie zur Kfz-Steuer-Berechnung für einen PKW einfach Erstzulassungsdatum, Antriebsart, Hubraum und CO2-Ausstoß ein und berechnen damit die Höhe Ihrer jährlichen Steuer.
Das Erstzulassungsdatum, den Hubraum und Höhe der CO2-Emission finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Alternativ können Sie den CO2-Ausstoß anhand des Verbrauchs mit unserem Benzinverbrauchsrechner berechnen.
Möchten Sie die Kfz-Steuer für ein Motorrad berechnen, müssen Sie lediglich den Hubraum des Motorrads in Kubikzentimetern eingeben.
Für Anhänger und Elektroautos bzw. Elektrofahrzeuge ist vor allem das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend für die Höhe der Kfz-Steuer.
Für Elektrofahrzeuge ist zusätzlich das Erstzulassungsdatum relevant. Ab diesem Datum ist das Fahrzeug für maximal 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit ist. Die Befreiung gilt für alle Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2025 erstmalig zugelassen werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
Der Kfz-Steuer-Rechner gibt für PKW neben der Höhe der jährlichen Kfz-Steuer zusätzlich den Anteil davon, der auf die CO2-Emission zurückzuführen ist, aus. Diesen Anteil könnte man theoretisch sparen, wenn man auf einen verbrauchsarmen, umweltfreundlichen PKW umsteigt.
Beim Kauf eines Neuwagens stellt sich oft die Frage: Diesel oder Benziner? Im Hinblick auf die Kfz-Steuer könnte das so aussehen: Sie schwanken zwischen einem Opel Astra mit Benzinmotor, 1598 ccm Hubraum und einer CO2-Emission von 154 g/km und einem anderen Opel Astra mit Dieselmotor, einem Hubraum von 1956 ccm und einem CO2-Ausstoß von 134 g/km. Wie hoch wäre Ihre Kfz-Steuer bei Erstzulassung in 2024? Vergleichen Sie im Kfz-Steuer-Rechner, ob Diesel oder Benziner in Bezug auf die Kfz-Steuer günstiger ist!
Vergleichen Sie im Kfz-Steuer-Rechner, ob Diesel oder Benziner in Bezug auf die Kfz-Steuer günstiger ist!
Höhe der Kfz-Steuer
Die Berechnung der Kfz-Steuer in diesem Rechner erfolgt nach § 9 des Kraftfahrzeug-Steuer-Gesetzes.
Dieses Gesetz sieht für PKW bei erstmaliger Zulassung ab dem 01.07.2009 eine Steuer je angefangener 100 Kubikzentimeter Hubraum von 2 Euro für Fremdzündungsmotoren (Benzin) und 9,50 Euro für Selbstzündungsmotoren (Diesel) vor.
Hinzu kommen unabhängig von der Motorart für jedes Gramm CO2, das einen bestimmten CO2-Freibetrag übersteigt, nochmal mindestens 2 Euro pro Gramm. Die Höhe dieses Freibetrags hängt vom Datum der Erstzulassung ab und liegt für Erstzulassungen in 2024 bei 95 g/km.
Für Motorräder erfolgt die Besteuerung je 25 Kubikzentimeter Hubraum mit 1,84 Euro. Die Höhe der CO2-Emission wird beim Motorrad nicht berücksichtigt.
Anhänger von Kraftfahrzeugen werden nach Gewicht besteuert. Im Jahr 2024 werden pro angefangener 200 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse 7,46 Euro an Kfz-Steuer fällig, höchstens jedoch 373 Euro pro Jahr.
Für Elektrofahrzeuge wird die Kfz-Steuer ebenfalls in Abhängigkeit des zulässigen Gesamtgewichts berechnet. In den meisten Fällen muss jedoch in 2024 noch keine Kfz-Steuer für Elektroautos gezahlt werden. Nach § 3 Kraftfahrzeug-Steuer-Gesetz sind Elektrofahrzeuge bei Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung wird längstens bis zum 31.12.2030 gewährt.
CO2 - Steuer 2024
Ab 2012 wurde für Erstzulassungen in diesem Jahr der CO2-Freibetrag für PKW von 120 g/km auf 110 g/km gesenkt. Das heißt, jedes Gramm CO2 über 110 wurde mit 2 Euro in der jährlichen Kfz-Steuer berücksichtigt. In 2013 blieb diese Regelung unverändert. Im Kfz-Steuer-Rechner wählen Sie hierfür den entsprechenden Zeitraum (2012 bis 2013) beim Erstzulassungsdatum.
Ab 2014 wurde die CO2-Grenze dann nochmal von 110 g/km auf 95 g/km gesenkt. Für nach 2014 erstmalig zugelassene PKW wird daher eine höhere Kfz-Steuer fällig als für noch in 2013 angemeldete Autos, sofern die CO2-Emission über 95 Gramm pro Kilometer liegt.
Im Jahr 2024 gibt es keine weitere Senkung der CO2-Grenze. Allerdings wurden für ab Januar 2021 erstmalig zugelassene PKW höhere Beträge für jedes Gramm Kohlendioxidemission, das 95 Gramm je Kilometer überschreitet, eingeführt.
So werden bei Neuzulassungen ab 01.01.2021 für PKW mit einem Emissionswert von über 95 g/km bis zu 115 g/km wie bisher 2 Euro pro Gramm fällig. Dieser Betrag steigt dann stufenweise auf bis zu 4 Euro pro Gramm, wie Sie der folgenden Tabelle entnehmen können:
Emissionswert | Steuer pro Gramm |
---|
über 95 g/km bis zu 115 g/km | 2,00 Euro |
über 115 g/km bis zu 135 g/km | 2,20 Euro |
über 135 g/km bis zu 155 g/km | 2,50 Euro |
über 155 g/km bis zu 175 g/km | 2,90 Euro |
über 175 g/km bis zu 195 g/km | 3,40 Euro |
über 195 g/km | 4,00 Euro |
Die CO2-Emissionswerte sind hierbei die nach dem neuen Abgasprüfverfahren ermittelten Werte, das für Neuzulassungen ab dem 01.09.2018 gilt.